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HiFi Heimkino Forum
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kestudio

Ist die klassische Stereoanlage tot?

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12. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

 

12.1

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen.

 

So stehts in den AGBs von Schlund, die Dich lt. DENIC hosten.

Ab wann nun ein Inhalt etwas beinhaltet, ließe sich im Zweifelsfall sicherlich klären.

 

Im Übrigen ist der Link, der auf Deine Urheberschaft des inkriminierten Bildes eindeutig hinweist, über die Eigenschaft des Bildes problemlos zu finden.

 

Ich habe es nämlich NICHT heruntergeladen, sondern lediglich einen Link angegeben, der das Bild in der Folge direkt lädt:

 

home.foni.net/~klausesser/SComp3.jpg

 

Aber was solls, werde mich lieber interessanteren Dingen widmen...

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Moin Wernersen,

 

es ist doch immer wieder die gleiche Geschichte. Austeilen kann Klaus wirklich hervorragend, indem er zum Beispiel "ach so lustige" Links setzt:

 

http://audiomap.de/forum/index.php?az=show..._id=17505&page=

 

Tja, aber wenn man dann das Gleiche mit ihm macht und einen Link auf seine HP Seite setzt, fliessen wieder einmal die großen, dicken Krokodilstränen in Strömen.

Wirklich ein durch und durch gefestigter Charaker :7

 

Viele Grüße

 

Wolfgang

 

 

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echt. :-) :-)

Haste es sooo nötig, Dich abzureagieren?

Ich habe einen Link gesetzt. Ich habe keine Fotos aus dem Link kopiert und hier veröffentlicht.

Begriffen, Hannileinchen? Oder ist der Unterschied zu kompliziert für Dich :-) bei all dem Bemühen, Werners Schulter zu klopfen?

 

klaus

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Ach Klaus, ich habe einen Link direkt auf Dein Foto gesetzt und kein Foto veröffentlicht. Nur über diesen Link wird das Foto angezeigt, es ist nicht mal auf meiner Festplatte vorhanden.

 

Als Designer, Multimediaspezialist, Fotograf etc. dürfte Dir die Interpretation des Quelltextes ja kein Problem bereiten:

 

>Es gab und gibt keinen Grund, deswegen ein solches Geschrei

>anzufangen und mich auf die geschehene Art anzugreifen und zu

>beleidigen und sich dann zu empören, wenn ich entsprechend

>reagiere.

 

>Meine Professionalität zu beurteilen liegt weder im Bereich

>Eurer Fähigkeiten...

 

Da sähe anders aus, das Beleidigen...

 

src="hxxp://home.foni.net/~klausesser/SComp3.jpg" alt="" />

 

very impressive, wo wir schon bei Galerien und Professionalität und deren Beurteilung sind.

 

Werner

 

Du verlinkst auf Texte, ich auf ein Bild...wären dieses nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, bräuchtest Du ja nur einen entsprechenden Zugriff per externer Links zu sperren.

 

Schon käme anstatt des Bildes" You are not allowed to access from this server"

 

Dürfte doch kein Problem sein, oder?

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Moin Wolfgang,

 

eines muß man Klaus lassen, ER zieht sein Ding durch.

 

Schon im letzten Jahr, als er - mal wieder völlig missverstanden - Frank (Battle) von hier vertrieben hatte, ging ganz schnell das gegreine los, als er von der ein oder Anderen Seite Contra bekam.

 

Mit

http://audiomap.de/forum/index.php?az=show...mode=full#18960 teilte man weiland schon gerne aus, um sich denn ein wenig später über:

 

http://audiomap.de/forum/index.php?az=show...mode=full#18968

 

gleich zu beklagen:

 

http://audiomap.de/forum/index.php?az=show...mode=full#18965

 

Natürlich nicht ohne den gönnerhaften Hinweis:

Ich hab´ an anderer Stelle schonmal gesagt (und mich über Deine Zustimmung gefreut), daß man nicht nur austeilen, sondern auch einstecken können sollte und ein Forum nicht unbedingt dazu da ist, daß alle einer Meinung sind und man sich auchmal ein paar deutliche Worte sagen können muß, ohne gleich weinend wegzurennen.

 

Also, da gehört schon was zu, und wenns nur die Erfahrung der 4 Länder ist....

 

Nebst der Erkenntnis:

 

Sprache zu gebrauchen, zu geniessen und damit konstruktiv umzugehen ist schliesslich das Mittel, in einem Forum zu kommunizieren.

 

Nun gehören wir allerdings zu "Battle und Konsorten" und dürfen der genießerischen Sprache schon deshalb nicht frönen und die Freuden selbiger werden uns nicht zuteil - aber wir würden sie ja mangels Intellekt eh nicht verstehen.

 

Beste Grüße aus dem Land der Bekloppten...

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zu bescheiden, zu bescheiden. Stell Dein Licht nicht allzusehr unter den Scheffel :-).

Das ist nicht gut für´s Selbstbewußtsein.

By the way: wer hat hier eigentlich angefangen, wen anzumachen?

Ich hab kein Problem damit, wenn mich einer anmacht - das hatte ich schonmal (Du hast es netterweise oben zitiert) klargestellt. Bloß sollte der dann damit rechnen, das das, was er in den Wald ruft auch zurückgeflogen kommt. So, wie ich auch damit rechne. Sonst würd´ ich mir wohl kaum die Mühe machen, hier immer noch zu reagieren. Oder?

Ich genieße es ja auch teilweise - das muß ich schon gestehen.

 

Gruß nach Absurdistian :-), KLaus

 

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Tach Werner!

 

Nochmal und abschliessend (ich will Dir ja garnix wegen des Fotos):

Egal, ob kopiert oder Link. In dem Moment, wo ein Foto (oder sonstwas) auf Deinem Posting oder sonstigen Veröffentlichung (ein Posting ist auch eine Veröffentlichung) zu SEHEN ist (das ist der springende Punk), veröffentlichst Du das Foto.

Was anderes wäre es, wenn Du einen Link (!) veröffentlichst.

Einen Link auf eine URL zu posten, ist keine Copyright-Verletzung, weil eine URL an sich nur eine Adresse darstellt. Genausowenig wäre es eine Copyright-Verletzung, eine Post-Anschrift ztu posten.

Das Veröffentliche das Link-INHALTES aber . . . . usw. Und wenn Du nicht den Link-INHALT veröffentlichst bzw. den Link so gesetzt hättest, daß der INHALT erscheint (und nicht nur die URL), wäre das Foto wohl kaum in DEINEM POSTING SICHTBAR erschienen . . .

 

Nur nebebenbei: ich habe nicht auf einen Text verlinkt (wie Du geschrieben hast), sondern auf eine URL. Auch dies ist nun wiederum ein Unterschied.

 

Tut mir leid wenn das belehrend ´rüberkommt, aber so ist die Rechtslage.

 

lassen wir´s dabei.

 

Gruß, Klaus

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BGH allerdings anders.

 

http://www.jurpc.de/aufsatz/20030283.htm

 

[...]

Der BGH weist ergänzend darauf hin, dass das von ihm gefundene Ergebnis dann anders ausfallen kann, wenn der Berechtigte technische Schutzmaßnahmen gegen die unmittelbare und direkte Aufrufbarkeit seiner Inhalte im Wege des Deep-Links ergriffen hat. Damit stellt das Gericht auch klar, dass ein schützenswertes Interesse des Anbieters, dem Nutzer den Zugang ausschließlich über seine Eingangsseite zu gewähren, nicht gegeben ist. Solange einzelne Dokumente eines Webangebots unmittelbar und ohne Beschränkung aufrufbar sind, ist es nach der Entscheidung des BGH auch legitim und zulässig, hierauf mittels eines sog. Deep-Links zu verweisen.

[...]

 

und das Urteil selber:

 

BGH

Urteil vom 17.07.2003

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm

 

Leitsätze daraus:

 

[...]

Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen.

 

Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.

 

Nach § 15 UrhG (i.d.F. vom 9. September 1965) steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht ist als unbenanntes Recht in dem umfassenden Verwertungsrecht des Urhebers aus § 15 UrhG enthalten.

 

Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen

 

Wenn das jetzt man eine nicht eine Belehrung von höchster Stelle ist...aber immerhin auch eine mit weitreichender Geltung.

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Kestudio hatte hier m.E. zu Recht auf den Unterschied bereits hingewiesen, Du hattest nicht nur einen Hyperlink (Deeplink) auf den betreffenden Inhalt gesetzt, sondern das Bild eingebunden.

 

Soll heißen, hättest Du nur einen Link gepostet, nach dessen Anklicken das Bild im Browser anderer User geöffnet würde, wäre Deine Argumentation richtig, so nicht.

 

Gruss

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Nun denn Jakob, schon gelesen den Aufsatz und das Urteil?

 

"Unmittelbar" und "direkt" verinnerlicht?

 

Hyperlink vs. deeplink?

 

Gibt auch noch mehr dazu:

-----------------------------

Links/Urheberrecht/Inline-Linking/LG Düsseldorf

 

Eine Homepage und ihre Unterseiten sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie durch besondere Gestaltung herausragen.

 

Wenn auf einer Web-Site auf eine andere Site durch ein Link verwiesen wird und diese Site dann im frame der ursprünglichen Site dargestellt wird, liegt keine Irreführung hinsichtlich der Urheberschaft der ihm für ihn dargestellten fremden Site vor.

 

LG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 1998 - 12 O 347/97

-----------------------------

 

Letztendlich ruft die Forumssoftware bei setzen eines DEEP Links auf Bildinhalte diese Inhalte DIREKT auf.

 

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"Eine Homepage und ihre Unterseiten sind nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie durch besondere Gestaltung herausragen."

 

Bezieht sich das nicht nur die Gestaltung der Homepage und ihrer Unterseiten?

 

"Wenn auf einer Web-Site auf eine andere Site durch ein Link verwiesen wird und diese Site dann im frame der ursprünglichen Site dargestellt wird, liegt keine Irreführung hinsichtlich der Urheberschaft der ihm für ihn dargestellten fremden Site vor."

 

...diese Site dann im Frame... dargestellt wird, macht es m.E. deutlich, das es dabei um die ganze Seite geht, nicht um einzelne Bildinhalte.

Scheint mir eine andere Baustelle.

 

Gruss

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Im Frame dargestellt heisst, dass in der Adresszeile des Browsers NICHT die Adresse der jetzt angezeigten Seite - hier also "KE Bild" - angezeigt wird, sondern eben im Frame der bisher benutzten Seite.

 

Unmittelbar und direkt schließen auch einzelne Teilseiten für mich ein.

 

Nutzt man die google Bildersuche, werden in den Ergebnissen auch bereits direkt Thumbnails der gefundenen Bilder angezeigt.

 

Zusätzlich! steht natürlich die URL des Bildes darunter, aber es wird unmittelbar und direkt bereits ein Bild angezeigt - das ja, folgte man der hier strittigen Auffassung des Urheberrechtes, auch bereits eine Verletzung desselben darstellen würde - das unmittelbar aus der Website des zu findenden entstammt.

 

Würde man nun dieser Argumentation weiter folgen, führte dies schließlich dazu, (Bilder)Suchmaschinen wie Google generell verbieten zu müssen.

 

Probier es aus:

http://images.google.de/images?sourceid=na...8&q=klaus+esser

 

Du wirst neben dem Ex Mannesmann Spezi auch bereits ein von KE geschaffenes und insofern urheberrechtlich schützenswertes Image sehen.

 

Um nochmal auf das Urteil zu kommen, es ging eben darum, dass nicht! die ganze Site, also ab dem Index/Home angezeigt wurde, sondern bereits tiefer liegende Inhalte, nämlich die einzelnen Artikel als frame innerhalb der linkenden Seite.

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Ja, genau wie Du las ich heraus, daß es bei den betreffenden Urteilen um Links auf Seiten oder Teilbereiche der jeweiligen Seiten ging, bei dem BGH-Urteil war m.E. nach eben genau Gegenstand, ob man als Seitenbetreiber jeden Besucher quasi zwingen kann, ausschließlich über die Einstiegsseite zu kommen.

 

Die Einbindung von Teilinhalten ist dadurch nicht sanktioniert.

Das LG-Urteil bezog sich wiederum auf die Darstellung von ganzen Seiten innerhalb eines Frames, läßt sich m.E. wiederum nicht auf die Einbindung von Teilinhalten anwenden.

 

Die Darstellung einen Thumbnails ist, meine ich, nun auch wieder etwas anderes, gibts schon Urteile hierzu?

 

Würde man Deiner Logik folgen, könnte man eine Seite rein mit den Bilder von kestudio erstellen, jedem Besucher ein "Eintrittsgeld" abverlangen und hätte trotzdem keinen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, sofern man die Bilder auf Deine (oder Audiomaps) Weise einbindet.

Ist auch eine komische Vorstellung.

 

Gruss

 

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Hey Jakob!

 

Ist auch eine komische Vorstellung.>

 

Interessante Idee . . . . :-).

Es herrscht eine ziemlich umfassende Unkenntnis bezüglich des Urheberrechts bei Web-Usern. Es scheint halt so easy, mal eben aus der Anonymität heraus sich ein paar Dinge anzueignen - was soll´s schon. "Im Web ist alles erlaubt und alles für lau", so die gängige Auffassung. Musik-Klau ist ja nur ein Beispiel und wird bei vielen bereits als elementares Grundrecht angesehen . . .

Tatsache - und durch nichts, aber auch garnichts wegzudiskutieren - ist, daß das Abbilden (!) - ob durch deeplink oder direkt, Abbildung ist Abbildung - eines Bildes oder eines Textes oder z. B. einer Illustration im Web oder auch einer Musik eine Veröffentlichung darstellt. Und die bedarf prinzipiell der Zustimmung des Autors bzw. des Rechte-Inhabers.

Bilder, Texte, Musik usw. sind als gestaltete und gestalterische Arbeiten CopyrightGeschützt - selbst wenn nicht explizit angemerkt.

Ich begreife nicht so recht, wieso der Unterschied nicht klar wird, ob ich einen Link setze auf eine URL (kein Problem), eine (im Falle von Mannesmann-Klaus) quasi "öffentliche" Person abbilde (da gelten wieder andere Regeln - bei Leuten, an denen ein öfffentliches Interesse besteht wie z. B. bei Politikern usw.) und Arbeiten, die jemand als Beispiele seiner Arbeit auf seiner HP veröffentlicht. Diese Arbeiten unterliegen dem Copyright.

Ich könnte mal meine Anwälte bitten, einen Schriftsatz darüber anzufertigen (das ist aber teuer - die tun nix umsonst . . . ).

Dies ist eine Veröffentlichung ähnlich einer Zeitschrift z. B., wo man ja auch nicht einfach Bilder kopieren und dann selbst veröffentlichen darf - zumindest nicht ohne Genehmigung des Autors oder der Zeitschrift.

Leuten, die professionell in der Branche arbeiten, ist dieses geläufig. Die sind nämlich öfters mal damit konfrontiert und müssen im Zweifelsfall die Anwälte bemühen.

Weiteres Beispiel:

Bilddatenbanken. ZEFA, Getty´s, Bavaria, Premium und wie sie alle heißen. Die haben auf ihren Seiten tausende und abertausende von Bildern (Foto, Illus usw.), die Du Dir alle anschauen kannst. Du darfst sie sogar herunterladen (z. B. um ein Layout zusammenzustellen).

Du darfst sie aber AUF GAR KEINEN FALL ohne Genehmigung (und in dem Fall gegen Gebühren) VERÖFFENTLICHEN!

Egal, in welcher Form und auf welche Art und Weise. Und sei es auf Deiner HP oder in einem von Dir erstellten Posting. Du darfst ohne Problem eine URL aufzeigen, unter der diese Dateien zu erreichen sind. Aber nicht so, daß sie automatisch dargestellt werden. Was z. B. im Falle meines Bildes geschehen ist. Wenn Werner nur einen Link auf meine Seite gesetzt hätte, sodaß sich ein Betrachter die Seite aufgerufen und sich das Bild auf MEINER Seite angesehen hätte, wär´s kein Problem. So war das aber nicht.

Mal abgesehen davon, daß seine Intention eher in die Richtung ging, mich bloßstellen zu wollen oder sich lustig zu machen, weil ich eine Beurteilung meiner Professionalität durch ihn, Hannilein und Trancemeister als außerhalb ihrer Fähigkeiten bezeichnet hatte.

Irgendwie zeigt sich ja, daß da was dran ist . . . . . . :-)

Wenn ich, aus welchem Grund auch immer, eine Fremde Arbeit (nicht URL) auf einer von mir erstellten Seite oder in einem von mir erstellten Posting veröffentliche, verletze ich das Copyright. Punkt.

 

Nochmal: den wenigsten scheint klar zu sein, was überhaupt eine Veröffentlichung IST. . .

Die Darstellung im Web ist auch eine Veröffentlichung - so als würde man Plakate kleben oder eine Anzeigenseite in einer Zeitung buchen. Bloß ist eine Veröffentlichung im Web noch -zigmal öffentlicher, weil viel mehr Leute es sehen könnten.

Ich habe selber eine Forderung gegen einen Kunden (bzw. Ex-Kunden :-)) durchgesetzt, weil der einfach Fotos - die wir für einen Prospekt gemacht hatten und die für diesen Zweck honoriert waren - auf seiner Webseite eingebaut hatte, ohen mich vorher zu fragen.

Dies stellte eine zusätzliche Veröffentlichung dar und mußte auch zusätzlich honoriert werden. Und nich zu knapp, denn Veröffentlichungshonorare richten sich nach der Auflagenhöhe. Bei Prospekten z. B. 50000Stck. Im Web . . . . wie will man das bemessen, die Höhe der "Auflage"? Man kann da ein paar Millionen an Betrachtern voraussetzen (wenn der Anwalt klasse ist) und entsprechende Nach-Honorierung verlangen.

Wenn man das - so wie es üblich ist - nicht durch genaue Absprachen und Festschreibung

der Veröffentlichungrechte klarmacht. Deshalb wird bei jedem Job, ob Foto, Video, Film oder Ton exakt festgelegt, wofür und in welchem Umfang und für welchen Zeitraum und ob national oder international eine Arbeit eingesetzt wird bzw. werden darf.

Wie gesagt: es gibt hier Feinheiten, die man als Amateur nicht kennen kann oder muß.

 

 

Gruß, Klaus

 

P.S.: nun reicht´s aber wirklich :-).

 

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. . . träfe im vorliegenden Fall nicht zu, denn das Bild stammt nicht von meiner "öffentlich zugängig gemachten" Seite, sondern von einem Rest einer Seite, die auch noch bei einem von mir nichtmehr genutzten Provider steht. Also nicht "öffentlich" im eigentlichen Sinne ist.

Meine "öffentlich zugängig gemachte" Seite ist under construction und beschränkt sich auf den Titel und eine Link-Tiefe.

 

Gruß, Klaus

 

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Was Werner von meiner Seite veröffentlicht hat, war allerding kein (!) Thumbnail und auch kein Betsandteil einer "ganzen Seite innnerhalb eines Frames", sondern schlicht ein Foto, da jede Seite der Site als Foto aufgebaut war - war ein Test und nicht veröffentlicht.

Lag lediglich noch auf dem Server. Die URL . . . foni.net besteht seit ca. einem Jahr nicht mehr, da ich den Provider gewechselt habe.

 

Gruß, Klaus

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http://images.google.de/images?sourceid=na...8&q=klaus+esser

 

Du wirst neben dem Ex Mannesmann Spezi auch bereits ein von KE geschaffenes und insofern urheberrechtlich schützenswertes Image sehen.

 

Um nochmal auf das Urteil zu kommen, es ging eben darum, dass nicht! die ganze Site, also ab dem Index/Home angezeigt wurde, sondern bereits tiefer liegende Inhalte, nämlich die einzelnen Artikel als frame innerhalb der linkenden Seite.>

 

 

der Punkt ist nicht die Erreichbarkeit oder die Sichtbarkeit über eine Suchmaschine!

Der Punkt ist eine Veröffentlichung über DEIN Posting oder in DEINEM Posting, welches ja auch eine Veröffentlichung darstellt.

Deine Zitate greifen nicht.

 

Gruß, Klaus

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>Hallo,

>

>HGP-Horst hat in seinem Support-Forum einen interessanten

>Artikel gepostet, der, denke ich, etwas mehr Aufmerksamkeit

>verdient hat:

>http://www.audiomap.de/forum/index.php?az=...sg_id=403&page=

 

Vielen Dank für deine Mühe!

Es hat mir großes Vergnügen bereitet, einen Thread im "Überlastungsmodus" durchzuackern; ich verspreche, dass ich über weitere "Denkanstöße" nachdenke - so trifft man zumindest wieder mal alte Bekannte ...

 

Nur der Vollständigkeit halber: der im Thread erwähnte Weg aus dem Profilager ins schnöde HiFi ist keine Einbahnstraße.

Es geht auch umgekehrt, wie ein kleiner, unbedeutender niederbayerischer Lautsprecherhersteller beweist.

 

Viel Spaß beim Musikhören

Horst

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>Die Darstellung einen Thumbnails ist, meine ich, nun auch wieder etwas anderes, gibts schon Urteile hierzu?

 

Hallo Jakob,

 

in Deutschland nicht, zumindest nicht lt. den bekannten Internet Recht Datenbanken.

 

In den USA gibt es hierzu ein Urteil:

 

5. Inline Links

 

Mit dem United States Court of Appeals for the Ninth Circuit hat sich in den USA erstmalig ein Berufungsgericht mit der Zulässigkeit von Inline Links beschäftigt(38). Der Urheber von im Internet zugänglichen Photographien (Leslie Kelly) hatte gegen die Arriba Soft Corporation geklagt, die eine sog. visuelle Suchmaschine(39) anbietet. Diese ermöglicht eine Suche nach Bildern im Internet. Als Suchergebnis werden die gefundenen Bilder als Thumbnails dargestellt...

 

http://www.jurpc.de/aufsatz/20030014.htm#u5

 

Fürs Inline-Linking ( der "Fall" hier) gibt es kein einziges Urteil in Deutschland:

 

http://www.dr-bahr.com/download/lehmanns.pdf

§ 3. Fall: Urheberrecht: „Inline-Links“

Bestimmte Dateien (insb. Grafiken) verbleiben auf dem fremden Server, werden aber in die eigene Webseite eingebunden und wie eine eigene Datei angezeigt. Rechtslage absolut unklar, noch kein ausdrückliches deutsches Urteil ergangen; m.E. in jedem Fall bedenklich, da dadurch bei dem Dritten, gerade bei größeren Dateien (Downloads usw.), nicht unerhebliche Traffic-Kosten

entstehen können....

 

weiterführende Literatur:

(offline) Jofer, „Strafverfolgung im Internet“, Franfurt a.M. 1999; Strömer, „Online-Recht“, 3. Aufl.,

Heidelberg 2002.

(online): Hoeren, „Internetrechts-Skript“, http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/

materialien.html; Ott, „Linking und Framing ...“, http://www.jurpc.de/aufsatz/20030014.htm

 

Noch viel mehr und teilweise kontroverses hierzu gibt es unter:

http://www.jurpc.de zu lesen.

 

Würde man Deiner Logik folgen, könnte man eine Seite rein mit den Bilder von kestudio erstellen, jedem Besucher ein "Eintrittsgeld" abverlangen und hätte trotzdem keinen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, sofern man die Bilder auf Deine (oder Audiomaps) Weise einbindet.

 

Immerhin könnte jeder Besucher sich die Bilder auch direkt von KEs "altem" Provider abholen. Da liegen sie ja noch stets griffbereit für jeden.

 

Auch dazu gibt es bei jurpc was:

 

...Die öffentliche Zugänglichmachung

 

Da wir unmittelbar vor einer wichtigen Veränderung des Urheberrechtes stehen, soll auch noch kurz auf die durch die schon erwähnte Informations-Richtlinie gebrachten Neuerungen eingegangen werden. Diese bringt nämlich nicht nur eine Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht, sondern auch eine neue, dem Urheber vorbehaltene Verwertungsart, die gerade auf Websites zugeschnitten ist, die "öffentliche Zugänglichmachung", wobei diese Übersetzung des englischen Begriffes "making available to the public" an sich nicht ganz richtig ist. Auch diese Verwertungsart wird vom Link nicht tangiert. Das öffentlich Zugänglichmachen oder der Öffentlichkeit Zugänglichmachen(6) erfolgt nämlich bereits durch das Bereitstellen des Werkes am Webserver. Damit ist der Inhalt für jeden, der die Adresse kennt, zugänglich, ohne dass es dazu eines Links bedürfte. Derjenige, der das Werk am Webserver deponiert, hat die einzige Verfügungsmacht; er bestimmt, wie lange das Werk zugänglich bleibt. Was aber einmal öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann schon rein grammatikalisch nicht noch einmal öffentlich zugänglich gemacht werden. Adressat der Veröffentlichung sind nämlich nicht bestimmte Personen, sondern die Öffentlichkeit an sich. Damit ändert sich aber nichts mehr nach dem ersten der Öffentlichkeit Zugänglichmachen; die Bekanntgabe einer URL oder ein Link kann dann nur mehr ein individuelles Zugänglichmachen sein, das aber mit dieser neuen Verwertungsart gerade nicht gemeint ist.

 

Ist also alles nicht so einfach zu klären und - wie bereits oben angegeben - es gibt kein Urteil oder ein Rechtsentscheid speziell zur Zulässigkeit von Inline-Links.

 

Inwieweit das BBGH Urteil Anwendung finden kann und wird, wird sicherlich noch Gegenstand der Diskussion werden.

Warten wir es also ab...

 

 

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> . . . träfe im vorliegenden Fall nicht zu, denn das Bild

>stammt nicht von meiner "öffentlich zugängig gemachten" Seite,

>sondern von einem Rest einer Seite, die auch noch bei einem

>von mir nichtmehr genutzten Provider steht. Also nicht

>"öffentlich" im eigentlichen Sinne ist.

 

Aber öffentlich erreichbar ist, sonst würde dieser "Inline-Link" ja nichts anzeigen.

 

Zur Öffentlichkeit:

Das öffentlich Zugänglichmachen oder der Öffentlichkeit Zugänglichmachen(6) erfolgt nämlich bereits durch das Bereitstellen des Werkes am Webserver. Damit ist der Inhalt für jeden, der die Adresse kennt, zugänglich, ohne dass es dazu eines Links bedürfte. Derjenige, der das Werk am Webserver deponiert, hat die einzige Verfügungsmacht; er bestimmt, wie lange das Werk zugänglich bleibt. Was aber einmal öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann schon rein grammatikalisch nicht noch einmal öffentlich zugänglich gemacht werden. Adressat der Veröffentlichung sind nämlich nicht bestimmte Personen, sondern die Öffentlichkeit an sich.

 

http://www.jurpc.de/aufsatz/20030176.htm#u7

 

>Meine "öffentlich zugängig gemachte" Seite ist under

>construction und beschränkt sich auf den Titel und eine

>Link-Tiefe.

>

>Gruß, Klaus

>

 

Ja, alles nicht so einfach und wo Anwälte und Richter, da alles noch viel komplizierter...

 

Allerdings, um da mal einen "logischen" Aspekt einzubringen:

Wäre auf diese Art - Verstoß gegen was auch immer - leicht und sicher Geld zu holen, hätte sich sicherlich schon irgendwo bei irgendwem ein Vertreter der Abmahnmafia mit lautem Getöse gemeldet.

 

Was sie z.B. ja in anderem Falle - Platzierung eines Downloadlinks zu einer externen und außerhalb Deutschland liegenden Seite, die Clone CD anbot - mit großer Inbrunst getan hat.

 

Oder bei noch viel abstruseren Dingen:

 

Abmahnungen wegen Kfz-Kennzeichen in Domain-Namen

http://www.heise.de/newsticker/meldung/41165

 

oder http://www.abmahnwelle.de

 

nun ja, wie war das nochmal mit mehrkanal?

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Ja, lieber Werner! Ja und nochmals ja!!

Aber siehst Du denn nicht den Unterschied zwischen "Abholen" und "Veröffentlichen"?

Abholen ist ja ok. Veröffentlichung bedarf (zum x-ten Mal) der Genehmigung des Autors oder sonstigen Rechteinhabers.

 

Ein Freund von mir und politischer "Aktionskünstler" Manfred Spies, hat mal ein Bild veröffentlicht, auf dem im Hintergrund (!) ein WerbePlakat zu sehen war.

Er mußte die Veröffentlichung zurückziehen auf die Androhung einer einstweiligen Verfügung des Rechteinhabers des Plakat-Inhalts. War ziemlich teuer.

Ich habe mal ein Foto für eine bekannte Automarke gemacht, bei dem Im Hintergrund eine sehr schöne Strasse mit sehr schönen Villen zu sehen war. IM HINTERGRUND! Diese Anzeige mußte zurückgezogen und überarbeitet werden, weil der Besitzer einer der Villen nicht damit einverstanden war, sein Haus auf einer Veröffentlichung zu sehen (obwohl ja jeder Vorbeikommende es eh´ sieht). Das war richtig, richtig teuer und hat den Kundenberater der Agentur, der dieses Problem nicht bedacht hatte, seinen Job gekostet. Mich hätte es fast den Kunden gekostet, ich konnte aber klarstellen, daß nicht ich das Shooting organisiert hatte und daß, hätte ich es selbst organisiert bzw. meine Stylistin, dieser Punkt vorher geklärt worden wäre.

Möglicherweise wäre ja der Hausbesitzer nicht mit einer Klage durchgekommen - aber: wer würde es darauf ankommen lassen? Recht am Eigentum schließt auch eigenen Grund un Boden und dessen Abbildung für eine Veröffentlichung ein - solange keine Genehmigung vorliegt. Schriftlich.

Was glaubst Du, was es für ein bürokratischer Aufwand ist, in der Öffentlichkeit zu drehen oder zu fotografieren und die Fotos oder das Video/den Film dann einem "größeren Publikum zugänglich zu machen". Obwohl es einen Paragraphen gibt (Du wirst ihn ganz sicher finden . . . :-)), der besagt daß das "Fotografieren auf öffentlichen Strassen und Plätzen grundsätzlich erlaubt" ist.

Ja, isses auch. Kommt darauf an, was zu sehen ist. . . .

Das waren nur mal ein paar kleine Beispiele aus der professionellen Praxis (!).

 

Wenn Du eine Zeitschrift kaufst, sagen wir: den "Spiegel", so kaufst Du damit ja ein öffentlich zugängliches Medium. D´accord?

Jetzt kopiere doch spasseshalber mal ein Bild oder einen Artikel 1:1 aus dem "Spiegel" und veröffentliche das oder den auf Deiner Seite oder in einem Posting welches Du verfasst hast und z. B. hier pstest. Oder setze einen DeepLink auf ein Foto im "Spiegel", mach´s´also bitte genauso, wie mit meinem Bild. So, daß es nicht als Hinweis auf ein Bild, sondern als das Bild selbst ERSCHEINT. So wie mein JPG innerhalb Deines Postings auf der Audiomap Seite ZU SEHEN war.

Oder veröffentliche es hier im Forum.

Ich fände es toll, wenn Du das tun würdest. Du gehst ja kein Risiko ein, wenn ich Deine tausend Zitate richtig deute. Also gäbe es keinen Grund für Dich, es nicht zu machen.

 

Ich bin sicher, daß auch Jakob gespannt drauf ist, was dann passiert. Webbi sicher auch . . .

 

Gruß und: nur Mut, trau Dich, ist doch kein Problem, Klaus

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Ich fände es toll, wenn Du das tun würdest. Du gehst ja kein Risiko ein, wenn ich Deine tausend Zitate richtig deute. Also gäbe es keinen Grund für Dich, es nicht zu machen.

 

Bin ich Dein Kasper? Frag doch mal einen Deiner Anwälte, am Besten denjenigen, der sich im IE Recht am besten auskennt, er braucht Dir nur das Aktenzeichen eines Urteils zu geben, das eben dieses Linking behandelt hat. Es würde nicht nur mich interessieren.

 

Machen wirs doch andersrum, nimm eben diesen Anwalt und verklag mich wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht.

 

Ich fände es toll, wenn Du das tun würdest. Du gehst ja kein Risiko ein, wenn ich Deine zig Beiträge richtig deute. Also gäbe es keinen Grund für Dich, es nicht zu machen.

 

Ich bin sicher, daß auch Jakob gespannt drauf ist, was dann passiert. Webbi sicher auch . . .

 

Gruß und: nur Mut, trau Dich, ist doch kein Problem, Klaus...

so ich Dich hier auszugsweise zitieren darf?

 

Ach so, vergiß dabei auch google nicht, oder greift das Urheberrecht in Deutschland erst ab einer bestimmten Bildgröße?

 

Veröffentlichung bedarf (zum x-ten Mal) der Genehmigung des Autors oder sonstigen Rechteinhabers.

 

Das steht zum x-ten Mal genau wo? Dieses Bild ist bereits veröffentlicht und zwar von Dir im Netz, wäre es das nicht, würde man es nicht sehen können. Ansonsten zeig mir ein Urteil, einen Link, einen Rechtsentscheid, der das in DIESEM Zusammenhang konkret anders sieht.

 

Ich habe Dir Urteile und Kommentare genannt, Du bisher nur äußerst aufregende Geschichten aus der so fernen und unbekannten Welt der leidgeprüften Profis.

 

Es interessiert KEIN Spiegel, nicht meine Homepage, sondern ausschliesslich DIESES Forum, dessen Software einen LINK auf ein Bild DIREKT als BILD anzeigt. Wenn, dann halte diese Vorträge webbi...

 

So, zum Thema Spiegel, ganz wahllos mal eben auf ca. 20 Bilder im Spiegel online geklickt. Nicht eines ohne Verweis auf den/die Rechteinhaber, insofern schon mal ganz andere Voraussetzung...

Außerdem:

© SPIEGEL ONLINE

Alle Rechte vorbehalten

Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH

 

Wäre das - wie von Dir in dem HIER vorliegenden Zusammenhang (inline linking) postuliert - von vornherein klar, wäre dieser Hinweis des Spiegels völlig überflüssig, da ja bereits per Gesetz eindeutig geregelt.

 

Und Dein Freund Spies weiß, wie man ein Impressum schreibt und was da so drin stehen kann.

 

Ob er eine Genehemigung der Rheinischen Post und des Standard hat, von denen eine Ablichtung und einen Text zu veröffentlichen wär ja am Rande auch interessant...Obwohl, eigentlich ist mir das auch ziemlich egal.

 

Mich hätte es fast den Kunden gekostet, ich konnte aber klarstellen, daß nicht ich das Shooting organisiert hatte... das wäre jetzt interessant, inwiefern Du als Fotograf für eventuelle Rechteverstöße verantwortlich sein könntest. Immerhin ist auf dem von DIR aufgenommenen Bild eben jene Villa zu sehen, gegen deren Ablichtung sich der Besitzer verwehrt hat. Gehört es da nicht zu DEINEN Obliegenheiten - gerade bei Deiner Kenntnis der zugrundeliegenden Verordnungen und Gesetze - sich der rechtlichen Einwandfreiheit vor dem Fotografieren zu versichern? Oder hat Dir ein Involvierter explizit versichert, dass die Besitzer der Häuser sich mit der Veröffentlichung ihrer Häuser einverstanden erklären?

 

 

 

 

 

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Moin Wernersen,

 

""Immerhin ist auf dem von DIR aufgenommenen Bild eben jene Villa zu sehen, gegen deren Ablichtung sich der Besitzer verwehrt hat.""

 

Hmm, das wird sicherlich im richtigen Leben genauso laufen wie hier, es sind immer die anderen Schuld. Wieso hat der Depp denn auch die Villa da hingebaut, wo er doch genau dort sein Bild machen will?

 

Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück, falls Du doch noch eine massive Klage an den Hals bekommst. Zumindest der Mannesmann K. Esser hat ja gezeigt, was alles rechtlich in Deutschland machbar ist.

Aber der Strafvollzug in Deutschland soll ja mittlerweile sehr human sein. Ausserdem wirst Du wegen den Link Verweis auf das fotografische Meisterwerk hoffentlich nicht gleich in den Steinbruch müssen...

 

Viele Grüße

 

Wolfgang

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Moin Wolfgang,

 

ich fürchte das wird viel schlimmer als Steinbruch werden. 4 Wochen soziale Dienste in einem Heim für mittellose Fotografen fallen mir da ganz spontan ein....

 

Oh Ohhh, mal schnell die Flugpläne wälzen.

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