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Kaesmaen

Rauchergerät bei Ebay

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Gast

http://www.plauder-smilies.de/wave.gif Rolf,

 

Mich interessiert allerdings, wo nach deiner Meinung die Grenze zwischen korrekt und unkorrekt bei einer solchen Beschreibung liegt.

 

Das Gerät wurde auch optisch als "Top" beschrieben. Wenn es aber dicke Nikotinablagerungen aufweist, so wäre dies IMHO schon eine Täuschung! Technisch, da sind wohl viel ehier meiner Meinung, tut es wohl keinen Abbruch, wenn es stinkt.

 

Und bei "normalen" Versteigerungen hast Du sogar vorher die

Möglichkeit, die Sachen zu besichtigen

 

Eben! Dann kann es auch heißen: "gekauft wie gesehen". Bei Ebay geht das nicht! Der Käufer ist auf die korrekte und vollständige Beschreibung angewiesen.

 

Eben. bei Ebay geht das nicht. Nochmal: mit einer Versteigerung verbinden sich Chancen und Risiken. Je höher die Chance, desto höher auch das Risiko. Wer bei einer Onlineauktion bietet, ohne sich vorher das Objekt der Begierde angesehn zu haben, der muss sich nicht wundern, dass er etwas bekommt, womit er nicht gerechnet hat. Dieses Risiko ist imanent. Was mich kollossal stört, ist dass mittlerweile jeder nur noch auf seinen Vorteil bedacht ist. die Vollkaskometalität halt.

 

Um das nochmal klar zu stellen: ich bin Nichtraucher und habe meine erste Kippe noch zu rauchen und das wird wohl NIE sein. Mich würde ein solcher Stinker auch stören. Aber es gibt eben nicht nur Ringeltauben!!!

 

 

http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif blow your speakers with rock'n'roll http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif

 

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Gast

LETZTE BEARBEITUNG am: 24-Okt-02 UM 20:41 Uhr (GMT) [p]

http://www.plauder-smilies.de/wave.gif Horst,

 

as richtige Verhalten eines Käufers mit von der Norm abweichenden Sensibilitäten kann ich – bei Interesse – gerne schildern.

 

nur zu. sowas höre/lese ich immer gerne!

 

 

http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif blow your speakers with rock'n'roll http://www.plauder-smilies.de/party/ylsuper.gif

 

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Hi Rolf,

 

im Grunde stimmen wir ja voellig ueberein, insbesondere, was den Punkt "Anstand" betrifft. Es kommt fuer mich nur eben auch darauf an, WIE der Kaeufer sein Vorbringen mir gegenueber aeussert.

 

>so heraus. Es scheint also so zu sein, dass dies eine

>wertsteigernde Eigenschaft ist. Damit ist klar, dass das

>Gegenteil - Raucher - eine wertmindernde Eigenschaft ist;

>ich rede ausdrücklich von von Eigenschaft, nicht von Mangel.

 

Doch, tust Du schon, ohne dass es Dir bewusst ist. Denn ein Mangel kann jeder wertbildender Faktor sein, durch den die Ist-Beschaffenheit von der vertraglichen Soll-Beschaffenheit abweicht. Der Punkt ist nur der, dass bei einem Kassettendeck die Eigenschaft "Nichtrauchergeraet" keine wertbildende Eigenschaft ist, zumindest nicht im konkreten Fall. Aber das geht jetzt zu weit und das auszufuehren ist nicht wirklich noetig.

 

>Wenn ein Verkäufer es ehrlich meint, dann hat er die

>Möglichkeit alles in seiner Beschreibung auszudrücken.

 

Na klar und mit den Schwierigkeiten des Kaeufers bei ebay (ich habe bisher selbst nur einmal etwas verkauft, witzigerweise auch ein Tapedeck) bin ich auch vertraut.

 

>Meine Frage ist beabsichtigt, so wie ich sie gestellt hatte.

>Ich hatte provokativ nach einer Meinung gefragt. Wie kann

>die denn egal sein?

 

Sorry, ich hatte das so verstanden, als wolltet ihr subjektiv abschaetzen, ob das nun ein Mangel ist oder nicht.

>

>Kaesmann - um seine Frage ging's hier ja - hat hier auf

>jeden Fall bewiesen, dass er ungeachtet der rechtlichen

>Position für die Problematik zu sensibilisieren ist. Wenn

>das kein Erfolg ist!

 

Na auf jeden Fall.

 

 

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Hi Horst,

 

>P.S. das richtige Verhalten eines Käufers mit von der Norm

>abweichenden Sensibilitäten kann ich – bei Interesse – gerne

>schildern.

 

Das wuerde mich allerdings auch interessieren, zumal Du immer so gute, sensible Ideen hast. Wenn ich mich erinnere, wie Du meiner ueber mir wohnenden Nachbarin abgewoehnen wolltest, mit jedem Blumengiessen eine Sintflut biblischen Ausmasses zu imitieren und damit zum Massenmoerder meiner wunderschoenen Pflanzen zu werden - einfach herzallerliebst :7

 

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>wenn immer der Klügere nachgibt, regieren irgendwann die

>Dummen diese Welt.

 

Ist das nicht sowieso der Fall?

(Leider ohne Smily.)

 

>Der Käufer des Players muss davon ausgehen, dass die in ebay

>angebotenen Geräte von Rauchern stammen. Wenn er ein Problem

>damit hat, dann muss er das vor dem Kauf mit dem Anbieter

>abklären.

 

Jein. Ich denke ich kann den Käufer ganz gut verstehen (Ehrlichkeit vorausgesetzt!), weil mir das auch hätte passieren können. Ich lebe in einer Nichtraucherwelt, meine Freunde rauchen nicht, lediglich nach dem Kneipen/Rockkonzertbesuch kommen die Klamotten in die Wäsche und die Jacke wird nach draußen gehängt und damit ist das Thema vergessen/verdrängt. Die Raucher, die ich kenne, rauchen nur im Freien oder in der Kneipe - zuhause nur auf dem Balkon. Wenn man in dieser "schönen" Welt lebt, dann ist man tatsächlich so naiv und kommt nicht auf die Idee explizit nachzufragen - genauso wenig, wie ich auf die Idee kommen würde, zu fragen, ob er das Gerät schonmal als Tennisschläger gebraucht hat. :-) Mensch, was gibt es alles für Sachen, die man als Mängel ansehen würde - würde man das Gerät im Laden sehen, würde man sie sofort merken, über eBay kommt man aber dummerweise nicht auf die Idee, nachzufragen.

 

Bei eBay ist der Käufer der Dumme, er muß sich auf die Beschreibung 100%ig verlassen können. Ich habe das auch schon einige Male gehabt, daß ich mich über eine Sache geärgert hatte, wo ich nicht daran gedacht hatte, vorher nachzufragen, es fällt einem eben erst dann ein, wenn man es merkt. Nur bin ich dann der Typ, der sich nett(!) auf den Preis eines Hefeweizens (0,5l) einigt - und nicht auf 30 Euro.

 

>Der Vollständigkeit halber würde ich dem Käufer vorschlagen,

>ebay als Vermittler einzuschalten. Wenn er nicht nur

>Mindern/Wandeln vorhat, wird er damit einverstanden sein.

>Ich würde dann abklären, ob die ebay AGBs irgendwelche

>Inhalte aufweisen, die in diesem Kontext von der allgemeinen

>Rechtslage abweichen.

 

Ich denke das ist eine sehr gute Idee.

 

>Ein Gauloises Raucher

 

Puha, noch so einer mit Luxuslunge (frisch geteert) :-)

 

Gruß, die Sommerfee

 

 

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>Und das weiss er vorher, welche Differenz ein Rauchergerät

>produziert?

 

Vielleicht gut geraten?

 

>und wenn er die Ebay Auktionen sooo genau auf

>dieses Thema hin verfolgt

 

Hat er das? Vielleicht hat er erst nach Erhalt des Gerätes mal auf eBay nach "Raucher" gesucht, um nachzuschauen, ob eine Kennzeichnung gebräuchlich ist?

 

(Dies ließe sich ja überprüfen: Die Auktionen, die er genannt hatte, waren die zum Zeitpunkt des Eintreffens des Paketes bei ihm schon abgelaufen?)

 

Gruß, die Sommerfee

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 25-Okt-02 UM 11:16 Uhr (GMT) [p]>Die Leute welche mir das Rauchen a

>priori verbieten besuche ich einfach nicht mehr - so einfach

>ist das!

 

Tja, darunter würde ich auch fallen. Geraucht wird bei mir nur auf dem Balkon - so einfach ist das :-)

 

>Nichtraucher sind nicht die besseren Menschen. Das ist eine

>unzulässige Verallgemeinerung.

 

Das ist viel mehr als das - nämlich großer Käse.

 

Gruß, die Sommerfee

 

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>Nun ist aber ein Rauchergerät kein Mangel, weil die Funktion

>des Gerätes nicht mangelhaft ist, es macht alles, was es

>soll.

 

Und wenn sich der Sohn des Besitzers an dem Gerät kreativ betätigt hätte - mit Farbe und Schere und so, was ist dann? Es macht schließlich immer noch alles, was es soll, oder?

 

>Außerdem ist Rauchen in der Gesellschaft allgemein üblich

 

Ja, das ist in der Tat ein Punkt. Wie schon geschrieben: Das ganze hätte mir als Käufer auch so passieren können - würde ich aber auch als mein Problem ansehen und nicht nur als Problem des Verkäufers.

 

Gruß, die Sommerfee

 

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Hallo, Kaesman,

 

haben den Thread gerade gelesen und bin aus dem Lachen nicht mehr rausgekommen. Was gibt es nur für komische Zeitgenossen (ich meine den Käufer). Wenn der Herr so empfindlich auf Zigarettenrauch reagiert (und das weiß er ja eigenlich von sich selber), dann hätte er Dich vorher auf jeden Fall per Mail fragen müssen, ob Du Raucher bist. Geruch nach Rauch - wenn er dann wirklich vorhanden ist - ist IMHO nach den AGB von Ebay bei einem technischen Gerät kein erwähnenswerter Mangel - bei Kleidung ist das natürlich wieder was anderes. Ich gehe mal davon aus, dass das Gerät keine Nikotinab-lagerungen aufweist, das wäre ja auch ungewöhnlich und würde schon einen Mangel darstellen. Als Käufer muss man davon ausgehen, dass der vorherige Benutzer evtl. ein Raucher ist. Für mich ist das Verhalten des Käufers reine Abzocke. Was mich auch stört, ist sein rüder Ton von Anfang an.

 

Im umgekehrten Fall hätte ich durch eigene Maßnahmen versucht, den Rauchergeruch zu vermindern. Das erfordert genau so viel Zeit wie das erneute Verpacken und Zurückschicken des Geräts.

 

Mit highfidelen und rauchfreien Grüßen

(ich bin sogen. "Genußraucher", so ca. 2 - 4 und nur abends beim Vino)

 

 

Jochenberlin

 

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>Also ich bin grundsaetzlich auch Nichtraucher (bis auf meine

>Zigarren).

 

ROTFL!

 

Gruß, die Sommerfee

(Grundsätzlich auch Nicht-Alkohol-Trinker. Bis auf meine Whiskies. Und bis auf meine Biere. Und... :-))

 

 

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>Nö, DU musst nachfragen! Das ist kein "Mangel"!

 

Das ist der Punkt, den ich immer noch nicht verstehe. In den eBay-Benutzerrichtlinien (http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html) steht eindeutig:

 

"Der Anbieter hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben."

 

Wenn ein Gerät nach Rauch riecht, dann ist das für mich eine wesentliche Eigenschaft bzw. Merkmal. Und es mindert den Wert der angebotenen Ware, wie man ja anscheinend auch am durchschnittlichen Ertrag von Geräten bei eBay sieht, die explizit als Rauchergerät gekennzeichnet sind. (Auch mein Händler verkauft Rauchergeräte billiger.)

 

Michael, du hattest zwar geschrieben, da nicht näher drauf eingehen zu wollen, aber es würde mich freuen, wenn du es doch täten könntest.

 

>Nochmals: zum "Vorfeld" gehört DEINE Anfrage, denn

>"Rauchergeräte" sind keine Ausnahme von der Norm, sondern

>die Regel.

 

Da kontere ich mit einem frechen "Nö". Z.B. sind alle Inzahlungnahmen, die mein Händler z.Z. vorrätig hat, *keine* Rauchergeräte. Rauchergeräte sind (bei ihm) eindeutig die Ausnahmen und nicht die Regel. Es ist nicht die Regel, daß ein Hifi-Besitzer 10 Roth Händle am Tag (zuhause) raucht.

 

>Mann muss einfach mit einem "Rauchergerät" rechnen.

 

Das ist der einzige Punkt, wo ich dir recht gebe. Insgesamt ist das alles selten dumm und sehr sehr häßlich gelaufen - ich denke, da sind wir uns alle einig.

 

Gruß, die Sommerfee

 

 

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>>Nö, DU musst nachfragen! Das ist kein "Mangel"!

>

>Das ist der Punkt, den ich immer noch nicht verstehe. In den

>eBay-Benutzerrichtlinien

>(http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html) steht

>eindeutig:

>

>"Der Anbieter hat sein Angebot in die entsprechende

>Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu

>beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung

>wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die

>den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß

>angeben."

>

>Wenn ein Gerät nach Rauch riecht, dann ist das für mich eine

>wesentliche Eigenschaft bzw. Merkmal. Und es mindert den

>Wert der angebotenen Ware, wie man ja anscheinend auch am

>durchschnittlichen Ertrag von Geräten bei eBay sieht, die

>explizit als Rauchergerät gekennzeichnet sind. (Auch mein

>Händler verkauft Rauchergeräte billiger.)

>

>Michael, du hattest zwar geschrieben, da nicht näher drauf

>eingehen zu wollen, aber es würde mich freuen, wenn du es

>doch täten könntest.

>

>>Nochmals: zum "Vorfeld" gehört DEINE Anfrage, denn

>>"Rauchergeräte" sind keine Ausnahme von der Norm, sondern

>>die Regel.

>

>Da kontere ich mit einem frechen "Nö". Z.B. sind alle

>Inzahlungnahmen, die mein Händler z.Z. vorrätig hat, *keine*

>Rauchergeräte. Rauchergeräte sind (bei ihm) eindeutig die

>Ausnahmen und nicht die Regel. Es ist nicht die Regel, daß

>ein Hifi-Besitzer 10 Roth Händle am Tag (zuhause) raucht.

>

>>Mann muss einfach mit einem "Rauchergerät" rechnen.

>

>Das ist der einzige Punkt, wo ich dir recht gebe. Insgesamt

>ist das alles selten dumm und sehr sehr häßlich gelaufen -

>ich denke, da sind wir uns alle einig.

>

>Gruß, die Sommerfee

 

Hi Sommerfee,

 

Es geht nicht um Deine oder meine Meinung. Es geht um substantielle Inhalte; alles andere eignet sich für Stammtischgespräche, flexible Händler, Nichtraucher und Hifi Foren; jedenfalls nicht zu einer juristischen Debatte, vulgo: Rechtssprechung.

Anders ausgedrückt: Du hast aus der Sicht eines Nichtrauchers Recht, ich habe aus der Sicht eines Rauchers Recht - beide Standpunkte haben für einen Juristen eine ähnliche Bedeutung wie das berühmte Fahrrad in Hongkong, das gerade umfällt.

 

Tschau

Horst

 

 

 

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>Geruch nach Rauch -

>wenn er dann wirklich vorhanden ist - ist IMHO nach den AGB

>von Ebay bei einem technischen Gerät kein erwähnenswerter

>Mangel

 

Haddu URL bzw. Zitat für mich?

(Ich hatte auch bei ePay gesucht - aber nix diesbezüglich gefunden.)

 

Gruß, die Sommerfee

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 26-Okt-02 UM 13:37 Uhr (GMT) [p]LETZTE BEARBEITUNG am: 26-Okt-02 UM 13:16 Uhr (GMT)

 

Ich denke, daß es fair ist dem Käufer die 30€ zurückzuerstatten oder die komplette Auktion rückgängig zu machen.

 

Mit Sicherheit hat der Käufer nicht damit gerechnet ein Gerät zu bekommen, daß er aufgrund des Geruches in seiner Umgebung nicht ertragen kann. Für Raucher ist es meiner Erfahrung nach sehr schwer (machmal sogar unmöglich) nachzuvollziehen, welche Beinträchtigung ihr Rauch für Nichtraucher bedeutet. Nichtraucher sind sehr sensibel in bezug zu dem äußerst ekelhaften kalten Rauch, viele sogar so sensibel, daß ein solches Gerät für sie absolut nicht zumutbar ist.

 

Einmal das Gerät kräftig durchlüften reicht mit Sicherheit nicht aus um diesen Geruch loszuwerden. Eigentlich wird man das Gerät so gut wie nie wieder von dem Geruch befreien können, da er sich nicht nur außen, sondern vor allem im inneren festgesetzt hat. Einem Käufer ist es wohl kaum zuzumuten die einzelnen Bauteile in stundenlanger Kleinarbeit von der Dreckschicht zu befreien.

 

Ein starkes Rauchergerät (bei 20 Zigaretten am Tag offensichtlich) sollte auf jeden Fall gekennzeichnet werden. Für einen Nichtraucher (also die Mehrheit der Bevölkerung) stellt der Geruch einen erheblichen Mangel dar und Mängel müssen gekennzeichnet werden.

 

Ich würde dem Käufer keine böse Absicht unterstellen. Welche andere Möglichkeit hat er denn sich mit dem Verkäufer im nachhinein auseinanderzusetzten ? Meiner Erfahrung nach reagieren EBay Verkäufer im nachhinein auf freundliche Mails entweder garnicht oder von oben herab mit dem Tenor: "So, Du hast jetzt wohl Pech gehabt. Ich bin die sch... jetzt los und nun seh mal zu, wie Du fertig wirst". Oft bleibt einem überhaupt keine andere Möglichkeit als von Anfang an unmissverständlich mit harten Formulierungen seinem Willen ausdruck zu verleihen.

 

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Hallo Battlepriest,

 

Das Gerät wurde auch optisch als "Top" beschrieben. Wenn es

aber dicke Nikotinablagerungen aufweist, so wäre dies IMHO

schon eine Täuschung! Technisch, da sind wohl viel ehier

meiner Meinung, tut es wohl keinen Abbruch, wenn es stinkt.

 

Meine Frage ist eher auf das Grundsätzliche gerichtet, nicht so sehr auf den konkreten Fall. Wer legt fest, was der Verkäufer ungefragt über den Verkaufsgegenstand aussagen soll und was nicht? Bei Ebay steht's eindeutig in den AGBs: "...Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben...". Es ist also keineswegs dem Gusto des Verkäufers überlassen, was wesentlich ist oder nicht. Er hat alle Informationen zu geben, die die Kaufentscheidung des Käufers beeinflussen können.

 

Da ist dann zuerst einmal die Bereitschaft des Verkäufers gefordert, auch Dinge zu sagen, die einen Käufer möglicherweise vom Kauf abhalten. Darüber gibt es Erfahrungen, es ist z.B. so, dass "Nichtraucher" als Eigenschaft offenbar eine wertsteigernde Eigenschaft verstanden wird, diese Eigenschaft wird nämlich häufig besonders herausgestellt - nicht nur bei Ebay, und nicht nur bei Autos.

 

Mit einer Versteigerung verbinden sich Chancen und Risiken.

Je höher die Chance, desto höher auch das Risiko.

Wer bei einer Onlineauktion bietet, ohne sich vorher

das Objekt der Begierde angesehn zu haben,

der muss sich nicht wundern, dass er etwas bekommt,

womit er nicht gerechnet hat. Dieses Risiko ist imanent.

Was mich kollossal stört, ist dass mittlerweile

jeder nur noch auf seinen Vorteil bedacht ist.

die Vollkaskometalität halt.

 

Also das ist ja nun wirklich ein starker Spruch!

Eine Online-Auktion ist weder eine Lotterie noch ein Hütchenspiel. Eine Online-Auktion ist ein Marktplatz. Dort gelten - wie überall sonst auch - das BGB (je nach dem auch das HGB) und bei eBay zusätzlich noch die AGBs - siehe oben. Hierbei gibt es keine Grauzonen. Das hat mit "Vollkaskometalität" nun wahrhaftig nichts zu tun. In der Bundesrepublik werden täglich für einige 100 Mio Euros Waren versteigert - das läuft nach strengen Regeln ab und ist keineswegs ein Glücksspiel. Betrüger werden unverzüglich des Platzes verwiesen, oft auch eingelocht!

 

In jeder Auktion gibt's für den Käufer nur genau zwei Risiken: entweder er bekommt das "Objekt der Begierde" nicht - dann hat er zu wenig geboten, einem anderen Bieter war's eben mehr wert. Oder er kriegt's nur deshalb, weil er mehr geboten hat, als er ursprünglich wollte - dann war er eben undiszipliniert.

 

In jedem Fall war's aber die Entscheidung allein des Käufer. Wenn er allerdings, wie du schreibst, "etwas bekommt, womit er nicht gerechnet hat", wenn also der Kaufgegenstand anders ist, als in der Beschreibung versprochen, dann ist mindestens die Leichtfertigkeit oder die Fahrlässigkeit des Anbieters im Spiel, wenn nicht sogar Betrugsabsicht. Im letzteren Fall hilft ein Rechtsanwalt, in ersterem müssen sich Käufer und Verkäufer zusammensetzen und eine einvernehmliche Lösung suchen. Mit geschwollenen Sprüchen auf beiden Seiten ist da nichts zu machen, mit gutem Willen allerdings alles.

 

Grüße von Rolf

 

 

 

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Hallo FireandIce,

 

> Meiner Erfahrung nach reagieren EBay Verkäufer im nachhinein

> auf freundliche Mails entweder garnicht oder von oben herab

> mit dem Tenor: "So, Du hast jetzt wohl Pech gehabt.

> Ich bin die sch... jetzt los und nun seh mal zu,

> wie Du fertig wirst".

 

Ich hann diese Erfahrung nicht bestätigen - im Gegenteil. Ich habe schon etliche Ausaeinadersetzungen geführt. Als Käufer bin ich in fast allen Fällen auf Verständnis gestoßen und wir haben uns geeinigt. Als Verkäufer - es gab bisher nur einen Fall - habe ich unverzüglich die Rücknahme angeboten und das Geld zurückerstattet. Der fragliche Artikel hatte zwar den beschriebenen Mangel nicht, ich habe ihn erneut bei Ebay angeboten und einen zufriedenen Käufer gefunden - und dabei sogar noch mehr erlöst als zuvor. Alle sind zufrieden, es ging alles ohne starke Sprüche ab. Bei mehr ca. 400 Auktionen habe ich bisher ausschließlich positive Bewertungen abgegeben und erhalten.

 

> Oft bleibt einem überhaupt keine andere Möglichkeit

> als von Anfang an unmissverständlich mit harten Formulierungen

> seinem Willen ausdruck zu verleihen

 

Ich will es mal anders ausdrücken:

Man sollte immer unmissverständlich sein Ansinnen formulieren.

Wenn Du mit "harten Formulierungen" sachlich und korrekt meinst, stimme ich dir zu.

In dem Augenblick, in dem Du auf Konfrontation schaltest, wird dein "Gegner" das gleiche tun, und dann hast du bereits verloren. Ihr werdet danach das Problem nur noch streitig lösen können.

 

Grüße von Rolf

 

 

 

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>Welche

>andere Möglichkeit hat er denn sich mit dem Verkäufer im

>nachhinein auseinanderzusetzten ? Meiner Erfahrung nach

>reagieren EBay Verkäufer im nachhinein auf freundliche Mails

>entweder garnicht oder von oben herab mit dem Tenor:

 

Erfahrung hin, Erfahrung her: Ich denke, der Anstand gebietet es, es trotzdem erstmal nett und höflich zu versuchen. Wenn dann "Jetzt hast du wohl Pech gehabt" zurückkommt, kann man schließlich immer noch mit dem Anwalt drohen... Oder?

 

Gruß, die Sommerfee

 

 

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Warnhinweis: Es folgen persönliche Hörerfahrungen und Meinungen welche möglicherweise nicht uneingeschränkt übertragbar sind. Personen, die auf ihre Ansichten eine absoluten Wahrheitsanspruch erheben, sollten deshalb NICHT WEITERLESEN! [/font ]

 

Hallo Axel

 

Volle Zustimmung!!

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

http://home.t-online.de/home/kneller3/c/a_cd18.gif Tadzio

 

 

 

 

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>Es geht nicht um Deine oder meine Meinung. Es geht um

>substantielle Inhalte;

 

Die habe ich (neben meiner pers. Meinung) IMHO geliefert. Zum einen wurde bisher nur der (juristische) Begriff "Mangel" in die Runde geworfen, eBay spricht hingegen von "alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale". Das war der eine Punkt, den ich gerne betonen wollte, der andere war, daß ein Rauchergerät eben nicht die Regel ist, da kannst du rauchend durch die Wohnzimmer deiner Kunden pilgern wie du willst :-) (Oder werden HGP-Boxen etwa schon als Rauchergeräte ausgeliefert? :-)) Wenn mein lokaler Dealer den Anteil bei seinen Inzahlungnahmen auf höchstens 2-5% schätzt, dann hat das mit meiner Meinung erstmal nix zu tun.

 

>jedenfalls nicht zu einer juristischen Debatte

 

Daß ich absolut keine Ahnung von Jura habe, ist mir sehr wohl bewußt, ich kann nur von meinem pers. Rechtsempfinden ausgehen, was nix mit der Realität zu tun haben muß bzw. hat. (Deswegen auch der Hilferuf an Michael.) Sicher, der Käufer hat die Debatte (leider) auf eine juristische Ebene zu senken versucht (Überreaktion aus Unsicherheit bzw. der Unfähigkeit, mit dieser Situation umzugehen?), die Frage ist jedoch, ob man sich als Käufer auf sein Niveau hinabbegibt oder eben doch versucht, das ganze trotzdem auf (s)einer menschlichen Ebene zu regeln. Das hat Marc ja auch getan und ist ihm IMHO sehr sehr hoch anzurechnen, denn es bedeutet unter anderem, daß er sich selber die Arschkarte bei diesem Spiel gegeben hat.

 

Lieben Gruß, die Sommerfee

 

 

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>>Es geht nicht um Deine oder meine Meinung. Es geht um

>>substantielle Inhalte;

>

>Die habe ich (neben meiner pers. Meinung) IMHO geliefert.

>Zum einen wurde bisher nur der (juristische) Begriff

>"Mangel" in die Runde geworfen, eBay spricht hingegen von

>"alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften

>und Merkmale". Das war der eine Punkt, den ich gerne betonen

>wollte, der andere war, daß ein Rauchergerät eben nicht die

>Regel ist, da kannst du rauchend durch die Wohnzimmer deiner

>Kunden pilgern wie du willst :-) (Oder werden HGP-Boxen etwa

>schon als Rauchergeräte ausgeliefert? :-)) Wenn mein lokaler

>Dealer den Anteil bei seinen Inzahlungnahmen auf höchstens

>2-5% schätzt, dann hat das mit meiner Meinung erstmal nix zu

>tun.

>

>>jedenfalls nicht zu einer juristischen Debatte

>

>Daß ich absolut keine Ahnung von Jura habe, ist mir sehr

>wohl bewußt, ich kann nur von meinem pers. Rechtsempfinden

>ausgehen, was nix mit der Realität zu tun haben muß bzw.

>hat. (Deswegen auch der Hilferuf an Michael.) Sicher, der

>Käufer hat die Debatte (leider) auf eine juristische Ebene

>zu senken versucht (Überreaktion aus Unsicherheit bzw. der

>Unfähigkeit, mit dieser Situation umzugehen?), die Frage ist

>jedoch, ob man sich als Käufer auf sein Niveau hinabbegibt

>oder eben doch versucht, das ganze trotzdem auf (s)einer

>menschlichen Ebene zu regeln. Das hat Marc ja auch getan und

>ist ihm IMHO sehr sehr hoch anzurechnen, denn es bedeutet

>unter anderem, daß er sich selber die Arschkarte bei diesem

>Spiel gegeben hat.

>

>Lieben Gruß, die Sommerfee

 

Liebe Sommerfee,

 

mit substanziellen Inhalten meinte ich z.B. den Satz, der über jeder ebay Auktion steht:

 

Der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung für das Einstellen dieses Artikels. Sie sollten Kontakt zum Verkäufer aufnehmen, um eventuelle Fragen vor dem Bieten zu klären. Wenn nicht anderweitig gekennzeichnet, wird als Auktionswährung Euro (EUR) verwendet.

 

Es gibt kein Gesetz, dass einem Verkäufer vorschreibt, sein Angebot als "Raucherdingens" zu kennzeichnen. Es ist einfach so. Alles andere interessiert nicht.

Wenn doch, dann nicht substanziell. Dafür gilt der oben zitierte Satz: wenn Du sicher gehen willst, dass ein ebay Angebot (k)ein Raucherdingens ist, oder sonstnochwas (was nicht gesetzlich geregelt ist), dann musst Du Dich selbst erkundigen.

 

Dein Hinweis auf HGP Lautsprecher ist in diesem Kontext ebenfalls nicht substanziell. Denn wir verkaufen nur an Vollkaufleute (Händler und ausländische Vertriebe), denen die anwendbaren Gesetze bekannt sind. Gott sei gedankt *seufz* ist das da alles einfacher.

Ist das alles wirklich so schwer zu verstehen?

 

Horst

etwas verzweifelt

 

 

 

 

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Hallo Horst,

 

>Denn wir verkaufen nur an Vollkaufleute (Händler und ausländische Vertriebe), denen die anwendbaren Gesetze bekannt sind.

 

Händler sind nicht immer Vollkaufleute, oder? Und ich wage zu bezweifeln, dass die meisten Händler eine qualifizierte Ausbildung zur Anwendbarkeit von Gesetzen haben.

 

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Fahrzeuge, in denen geraucht wurde, im Vergleich zu gleichartigen, in denen nicht geraucht wurde, auch preislich gemindert angesetzt.

 

Gruss

 

Moonlightshadow

 

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 26-Okt-02 UM 20:26 Uhr (GMT) [p]Ich habe bisher 2x mit bei EBay ersteigerten Produkten schlechte Erfahrungen gemacht. Jedes mal war es so, daß die Beschreibung absolut nicht dem tatsächlichen Produkt entsprach und defekte oder fehlende Teile nicht erwähnt wurden.

Jedesmal habe ich versucht mit dem Verkäufer freundlich in Kontakt zu treten und höflich um eine Lösung gebeten. Aber die große Distanz zwischen dem Verkäufer und mir scheint offensichtlich zu fördern, daß der Verkäufer auf Stur stellt oder meine Ausführungen nicht ernst nimmt. Manche meinen wohl sich hinter der Entfernung verstecken zu können und dann die Käufer nach belieben ver...äppeln zu müssen.

 

In beiden Fällen war es mit freundlichen Worten absolut nicht möglich zu einer Einigung zu kommen. So leid mir das tut, aber wenn die es so wollen kann ich auch anders. Mit dem Anwalt und weiteren Schritten zu drohen wirkt manchmal Wunder ! Ich bin wirklich nicht der Typ, der gerne auf Konfrontationskurs, aber manche Leute kapieren es wirklich nicht anders.

 

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>Hallo Horst,

>

>>Denn wir verkaufen nur an Vollkaufleute (Händler und ausländische Vertriebe), denen die anwendbaren Gesetze bekannt sind.

>

>Händler sind nicht immer Vollkaufleute, oder?

Doch. Sobald jemand ein Gewerbe anmeldet, ist er vor dem Gesetz Vollkaufmann.

 

Und ich wage zu bezweifeln, dass die meisten Händler eine qualifizierte

>Ausbildung zur Anwendbarkeit von Gesetzen haben.

Hmmm, wieso denn für alle Gesetze? Es reicht ja, wenn sie die für sie notwendigen kennen; und die müssen sie kennen. Für die anderen gibt es Juristen...

>

>Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden Fahrzeuge, in denen

>geraucht wurde, im Vergleich zu gleichartigen, in denen

>nicht geraucht wurde, auch preislich gemindert angesetzt.

Wenn Du mir den Gesetzestext oder das Grundsatzurteil nennst, das Deine Aussage beweist, dann glaube ich Dir. Bis dahin ist Deine Behauptung juristisch wertlos.

>

>Gruss

>

>Moonlightshadow

 

Ich beginne, mich zu wiederholen, und dazu habe ich keine Lust mehr. Wer bisher immer noch nicht verstanden hat, worum es bei der ganzen Sache geht, wende sich bitte an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens.

 

Viel Spaß beim Musikhören

Horst

 

 

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Hallo Horst,

 

Moonlightshadow schrieb

>> Händler sind nicht immer Vollkaufleute, oder?

 

HGP antwortete

> Doch. Sobald jemand ein Gewerbe anmeldet,

> ist er vor dem Gesetz Vollkaufmann.

 

Wenn jemand ein Gewerbe beim Ordnungsamt anmeldet, wird er nicht gleichzeitig auch Vollkaufmann. Das wird er erst durch Eintragung im Handelsregister. Das muss aber erst mal von der Industrie- und Handelskammer befürwortet werden. Das wäre ja toll, wenn jeder Gewerbeanmeldung zu einer HR-Eintragung führen würde.

 

Wenn du nur Geschäfte mit Vollkaufleuten machen möchtest, solltest du dir einen Nachweis über die Eintragung im Handelsregister vorlegen lassen. Sonst musst du dich möglicherweise mit Minderkaufleuten herumschlagen, für die ja nicht das HGB, sondern das BGB maßgeblich ist, mit allen Konsequenzen.

 

Grüße von Rolf

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 27-Okt-02 UM 13:14 Uhr (GMT) [p]Lieber HGP,

 

>mit substanziellen Inhalten meinte ich z.B. den Satz, der

>über jeder ebay Auktion steht:

>

>Der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung für das

>Einstellen dieses Artikels. Sie sollten Kontakt zum

>Verkäufer aufnehmen, um eventuelle Fragen vor dem Bieten zu

>klären.

 

Wenn aber die Frage vor dem Bieten nicht vorher im Raume steht? Gäbe es nur diesen Absatz, dann wäre dem Beschiss Tür und Tor geöffnet, oder muß ich z.B. auch vorher fragen, ob der Besitzer das Gerät täglich mit faulen Eiern überzogen hat oder sein Maskottchen bei Fallschirmabsprüngen war?

 

Auf den wesentlichen Punkt, ist denn nun die Tatsache, daß es verqualmt wurde, eine "für die Kaufentscheidung wesentliche Eigenschaft" oder nicht, bist du leider nicht eingegangen, ja, du hast dich um die Beantwortung nicht einmal geschickt gedrückt, sondern hast sie einfach weggelassen. Ebenso ist jetzt von dem nicht haltbaren Ausspruch, daß ein Rauchergerät die Regel sei, auch nicht mehr die Rede. Darf ich daraus schließen, daß du mir in diesem Punkte doch recht gibst? :-)

 

>Es gibt kein Gesetz, dass einem Verkäufer vorschreibt, sein

>Angebot als "Raucherdingens" zu kennzeichnen. Es ist einfach

>so. Alles andere interessiert nicht.

 

Wenn du das so siehst... Mich als Mensch interessieren dummerweise auch andere Entscheidungskriterien als juristische -- nämlich (zwischen)menschliche.

 

>Wenn doch, dann nicht substanziell.

 

Wenn du das so siehst... Ich zumindest fasse den Begriff "substanziell" weiter. Dein Standpunkt ist jedoch als Hersteller mehr als verständlich.

 

>Dafür gilt der oben zitierte Satz

 

Der nur als Ergänzung da steht. Der andere, nämlich daß man als Verkäufer alle für die Kaufentscheidung relevanten Dinge anzugeben hat, steht hingegen in den Benutzerrichtlinien, denen man als Mitglied bei eBay bei der Anmeldung explizit zugestimmt hat.

 

>Dein Hinweis auf HGP Lautsprecher ist in diesem Kontext

>ebenfalls nicht substanziell.

 

{Loriot} Ach was! {/Loriot}

 

>denen die anwendbaren Gesetze bekannt sind.

 

Sind denn die Benutzerrichtlinien von eBay nicht rechtlich bindend? (Ernstgemeinte Frage) Und selbst wenn nein: Bei Mißachtung droht ein Ausschluß aus eBay, und das erachte ich durchaus auch als "substanziell".

 

>Ist das alles wirklich so schwer zu verstehen?

 

Ja. Aber das ist das gute (bzw. schlechte) an juristischen Entscheidungen - man muß sie nicht verstehen, nur akzeptieren.

 

Ich hoffe Dr. Michael schreibt nochmal was ausführlicheres als bisher.

 

Gruß, die Sommerfee

 

 

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