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Deutscher Tauschbörsennutzer muss 8000 Euro zahlen

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Deutscher Tauschbörsennutzer muss 8000 Euro zahlen

 

Nachdem der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft Ende März 2004 Klagen gegen Nutzer von Filesharing-Diensten angekündigt hatte, ist nun der erste Musiktauscher in Deutschland verurteilt worden. Der 22-jährige geständige Angeklagte hat 272 urheberrechtlich geschützte Lieder über die Tauschbörse Kazaa zur Verfügung gestellt.

 

Das Landgericht Cottbus verhängte wegen unerlaubter Verbreitung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG.) eine Geldstrafe von 400 Euro. Das relativ geringe Strafmaß orientiere sich an den Einkommensverhältnissen des Auszubildenden, heißt es in der Urteilsbegründung.

 

Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Angeklagte insgesamt 6000 Musikdateien via Kazaa auf seinen Rechner geladen hatte. Sie wurden im Zuge einer Hausdurchsuchung gefunden, nachdem der Service-Provider der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse des Verurteilten mitgeteilt hatte, berichtet "e-Recht24.de".

 

Mit der Zahlung der 400 Euro Strafgeld (plus Anwaltshonorar und 100 Euro Gerichtskosten) ist der Fall für den 22-Jährigen jedoch nicht erledigt. Er muss auch Schadensersatz leisten. Mit der Musikindustrie einigte er sich in einem außergerichtlichen Verfahren auf eine Entschädigung von 8000 Euro.

 

Der Phonoverband hat in weiteren 67 Fällen Anzeige gegen mutmaßliche Musiktauscher erstattet. Sie führten unter anderem zu einer Hausdurchsuchung in der Nähe von Stuttgart, bei der zwei Rechner eines Lehrers beschlagnahmt wurden, auf denen mehrere tausend Musiktitel gespeichert sind. Der Mann besitze lediglich 25 Original-CDs und habe zugegeben, die Lieder über eine Tauschbörse geladen zu haben.

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