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defence13

MP3's vom Radio strafbar???

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Hi,

 

mal ne frage:

 

per PC ein paar liedchen aufgenommen ausm Radio aufgenommen in nahezu CD-Qualität (ok, ok, darüber läßt sich streiten...)

 

Wie stehts damit, wenn ich die Teile jetzt auf CD brenne und z. B. meinem Kumpel weitergebe (natürlich NICHT verkaufen, is ja mein Kumpel :-)) bzw. selbst im Auto höre und die Grünen mich fragen ob ich die Orginal-CD daheim hab????

 

Müßte sich doch rechtlich wie ne Leih-CD aus der Bücherrei verhalten bzw. ne Kopie auf Kasette? Ich mein, Qualitätsverlust gegenüber CD ist AUF JEDEN FALL gegeben.

 

Hat einer ne Ahnung???

 

 

Gruß,

defence13

 

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Lieber Michael

Hier irrst du gewaltig und gibst öffentlich einen schlechten Rat.Sorry

Es ist schlichtweg illegal(wenn auch,offen gestanden,kaum zu verfolgen

Laut den Gesetzen der Rundfunkanstalten und denen,derer sich die GEMA

bedient,ist die Weitergabe von Aufzeichnungen strafbar,und diese Brüder (und Schwestern)unterhalten ein dichtes Netz von (gut bezahlten) Informanten.Das sollte man nie aus dem Blickwinkel verlieren und!:die Rundfunkanstalten haben Behördenstatus!!!

Gruß

Lenz

 

 

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LETZTE BEARBEITUNG am: 08-Jul-02 UM 23:04 Uhr (GMT) [p]Hallo Lenz

 

Eine Kopie einer rechtmässig erworbenen CD oder einer Radiosendung ist meines Wissens für den

privaten Gebrauch nach wie vor erlaubt...eine Ausnahme würde lediglich zB ein (unrechtmässiger) MP3-Download

oder das kopieren einer anderen unrechtmässigen Quelle sein - danach wurde nicht gefragt.

Nachzulesen ist das im § 53 UrhG - an anderslautenden Beiträgen bin ich interessiert!

 

 

Musikalischer Gruß

http://www.centric-project.de/audiomap/Ball.jpg   Michael

 

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Hi Michael,

hi Lenz,

>

zwar warst Du nur an anderslautenden Beiträgen interessiert, aber wie Du weißt, kann ich das nicht bieten, denn Du hast ja so recht :-)

 

@Lenz: Da bist Du offensichtlich den drastíschen und planmäßigen und dennoch so falschen Verbraucher-Einschüchterungsversuchen der Plattenindustrie auf den Leim gegangen. Zu Deiner Beruhigung solltest Du mal hier über die Suche-Funktion im audiomap-Archiv unter den Stichwörtern Kopierschutz oder § 53 UrhG suchen. Ich bin jetzt zu müde, um nochmal einen langen Text dazu zu schreiben.

 

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... oder habt Ihr früher nicht auf Kassette aufgenommen (vom Radio, von LPs, von anderen MCs)??

 

Genauso schaut es rechtlich auch heute aus.

 

Da hat sich nichts geändert! Und dieses Gegackeiere über digitale Kopien seitens der Musikindustrie: glauben die wirklich, die Kiddies hören einen Unterschied zwischen digitaler Kopie und einer Kopie über Analogausgang und Analogeingang?

 

Oliver

 

 

 

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@ Mike & Mike

Es war nicht nach der privaten Kopie eines eigenen Tonträgers gefragt,sondern nach der Weitergabe von Rundfunk Mitschnitten,auch unendgeldlich,und das ist laut Rundfunk-Staatsvertrag nur mit aus=

drücklicher Genehmigung der jeweiligen Rdf.-Anstalt gestattet.Hat absolut nichts mit der Plattenindustrie zu tun.Inwieweit das nachverfolgbar oder gar beweisbar ist steht auf einem anderen Blatt.

Wäre mal interessant zu erfahren,ob ein Sender in der Lage ist,eine

Aufnahme einer gesendeten Scheibe als die Ihrige zu identifizieren.

Zu spaßen ist mit den Rdf.-Leuten jedenfalls im Fall der Fälle auf garkeinen Fall.Das wollte ich damit nur ausdrücken.

Gruß

Lenz

 

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Hi Michael,

 

 

>Nachzulesen ist das im § 53 UrhG - an anderslautenden

>Beiträgen bin ich interessiert!

 

Nun, wo Du das Thema nochmal generell anschneidest, mal ein paar traurige Worte zum derzeitigen Stand der Gesetzgebung hinsichtlich der CD-Privatkopie. Leider wird sich wohl die Rechtslage deutlich zu Lasten des Verbrauchers wandeln.

 

§ 53 Abs. 1 verbietet zwar auch weiterhin nicht die digitale Vervielfältigung zum privaten Gebrauch. Der derzeit diskutierte Referentenentwurf ordnet aber in § 53 Abs. 1 an, dass die private Vervielfältigung "auf beliebigen Trägern", also auch digital erfolgen kann. Allerdings lässt es § 95b Abs. 1 RefE zu, dass der Rechteinhaber einen technischen Schutz installiert, der eben diese digitale private Kopie ausschließt. Der Private erhält gerade keinen Anspruch gegenüber dem Rechteinhaber, eine digitale private Kopie machen zu können. Abs. 15

 

Am Beispiel der Musik-CD heißt das: Bei einer ohne Kopierschutz ausgelieferten CD hat jeder - in den entsprechenden gesetzlichen Grenzen - das Recht, für sich selbst eine private Kopie zu machen, etwa eine Überspielung auf einen MP3-Player. Wenn der Tonträgerhersteller ein Schutzsystem installiert, darf man es unter Androhung einer Strafe nicht "knacken" und hat auch keinen Anspruch, dass das Schutzsystem so eingerichtet ist, dass eine private Kopie möglich bleibt. Der gesetzliche Ansatz ist also flexibel für Marktentwicklungen etwa in der Gestalt, dass Systeme angeboten werden, mit denen nur eine geringe Anzahl von privaten Kopien ermöglicht werden, oder bei denen private Kopien nur unter Hinnahme eines deutlichen Qualitätsverlustes technisch realisierbar sind. Schließlich wäre denkbar, dass Kopien nur über das Internet nach vorheriger Registrierung möglich sind gegen ein zusätzliches Entgelt und mit eingebauten Informationen, um die illegale Weitergabe zu verfolgen und die anschließende Rechtewahrnehmung zu ermöglichen; derartige Systeme sind durch § 95c RefE geschützt.

 

 

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Hallo Michael

 

Zu dem Thema ist ja einige Zeit was im Busch!

Wie sieht es denn damit aus eine CD via SPDIF oder aber analog zu kopieren?

Der Kopierschutz entfällt dann ja auch aber die Qualitätsverluste sind bei/nahe Null.

Und noch interessanter: Wie sieht es mit einer Kopie von so einer Kopie aus?

 

Sollte das alles nicht mehr erlaubt sein, dann könnte man ja erstmal für sämtliche

Geräte und das Equipment seine GEMA-Gebühren wieder rückvergüten lassen!

 

Musikalischer Gruß

http://www.centric-project.de/audiomap/Ball.jpg   Michael

 

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Hallo lenz

 

Sehr interessante Info - erstmal danke.

Hast Du zufällig eine Quelle zu diesem Thema zur Hand?

Ich habe zwar selbst kein Radio im Betrieb aber das Thema interessiert mich!

Sehr fragwürdig finde ich dabei, daß die Sender für die Ausstrahlung GEMA abrechnet

und man (üblicherweise) auf Medien mit GEMA-Gebühren etwas aufnimmt, auf das der

Sender selbst (eigene Produktionen mal ausgelassen) keinerlei Urheberrechte hat!

Der Sender ist doch lediglich Lizensnehmer für eine öffentliche Aufführung?

Besagtes könnte ich mir eigentlich nur für Konzerte uä. vorstellen.

Für ein paar Links zum Thema wäre ich Dir sehr dankbar!

 

 

Musikalischer Gruß

http://www.centric-project.de/audiomap/Ball.jpg   Michael

 

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Hallo Michael

 

>Hast Du zufällig eine Quelle zu diesem Thema zur Hand?

 

Hab ich leider nicht mehr parat.Ist auch nicht nur eine Quelle,sondern aus vielen verschieden zusammengelesen.Grund dafür war ein am Ende beschriebenes Erlebnis.

 

>Sehr fragwürdig finde ich dabei, daß die Sender für die

>Ausstrahlung GEMA abrechnet

>und man (üblicherweise) auf Medien mit GEMA-Gebühren etwas

>aufnimmt, auf das der

>Sender selbst (eigene Produktionen mal ausgelassen)

>keinerlei Urheberrechte hat!

 

Ich bin kein Jurist und versuche mal das in einfachen Worten,so wie ich es verstanden habe wiederzugeben: Die Sender bezahlen für jede Minute ausgestrahlte,der GEMA unterliegende Aufnahmen eine Gebühr,

die penibel abgerechnet(nach Zeit und Interpreten)für die einmalige, öffentliche Ausstrahlung gilt.Wenn er z.B.den Nr.1-Hit 20 mal am Tag spielt,muß er dafür 20x GEMA bezahlen.Daher haben sich die Rdf.-Leute

ins Gesetz geschrieben,daß man deren aufgenommene Ausstrahlungen nicht weitergeben darf(der eigene Gebrauch ist zulässig),aber wohl mehr um ihre eigenen Produktionen zu schützen.

Bei legal erworbenen Tonträgern fällt keine Gebühr an,es sei denn sie werden öffentlich wiedergegeben.

 

>Der Sender ist doch lediglich Lizensnehmer für eine

>öffentliche Aufführung?

 

Ist eigentlich nicht der richtige Ausdruck,denn die Wiedergabe ist nicht an irgendwelche Lizenzen gebunden,sondern jedem freigestellt;

nur,wenns öffentlich ist,muß gezahlt werden!

Dies gilt auch für die zahllosen Bands,welche auf Tanz- oder was weiß ich für Veranstaltungen der GEMA unterliegende Kompositionen darbieten,immer ist dieser "Verein" mit von der Partie.

Und hier fängt meine Geschichte an: Wenn jemand eine öffentliche

Veranstaltung mit Musikdarbietungen plant muß er (oder sage ich besser mußte,könnte heute vielleicht anders sein)diese bei der GEMA anmelden.Gefragt ist die Anzahl der Teilnehmer und (hier wird`s interessant)die Anzahl der Musiker.Danach richtet sich dann die Gebühr.Wie gesagt,ein Wirt hatte für einen Heimatabend eine 3-Mann-

Kapelle angegeben und dafür bezahlt.Ein Reporter eines darüber berichtenden Lokalsenders,entdeckte im Publikum einen ihm bekannten

Trompeter und "nötigte" ihn,doch mal mit auf die Bühne zu gehen und ein paar Liedchen zu schmettern.Gesagt,getan und es wurde live gesendet.Und was soll ich euch sagen:2 Wochen danach bekam der Wirt

von der GEMA eine Nachforderung für den 4.Musiker.Es entbrannte ein

juristischer Streit zwischen dem Wirt und dem Lokalsender.zum Schluß

haben sich beide die Sache geteilt.Aber gekostet hat die Sache ein Vielfaches der Nachforderung.

Puuhh!Jetzt will ich nicht mehr.

Lenz

 

 

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