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Waits

Für Michael wegen Saxophonliste...

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Hallo Michael,

wollte dir ja meine Liste mal zukommen lassen.

Mir ist jetzt erst mal eine Beerdigung dazwischen gekommen....

Werde mich ab Montag auf die Liste stürzen und könnte sie Dir dann mailen.

Mail me!

 

Gruß

 

Andreas

 

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Hallo Andreas,

 

zuerst einmal herzlichen Dank, daß Du an die Liste gedacht hast - ich bin gespannt. Ich kann Dich gerne anmailen, bin aber wie Klaus der Meinung, daß es doch gerade solche Informationen sind, die dieses Forum am Leben halten. Deshalb schlage ich vor, Du postest sie einfach wenn Du Zeit hast im Musik-Forum, da können sich auch noch einige kompetentere Leute beteiligen (wer lernt schon nicht gerne ?). Laß Dir Zeit (tut mir leid mit der Beerdigung).

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

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Hi Andreas,

 

möchte meinen Horizont auch erweitern!

 

Bei erstklassiger Saxophon-Musik fällt mir direkt schon mal STAN GETZ ein.

 

Gruß

roger

 

PS

Beileid!

 

 

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Hi,

 

da auch ich im Jazz Bereich ein "Lehrling" bin, würde auch ich mich über ein paar Tips freuen. Auch wenn ich schon einen guten Meister gefunden habe, lohnt es sich immer, noch einige Götter nebenher zu haben ;-)

 

Der Grund Deiner Verzögerung tut mir auch Leid!

 

Gruss

 

Wolfgang

 

P.S. Roger, wird Heute wieder gechattet?? Sag mal ne Uhrzeit

 

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Hi Wolfgang,

...aber ich antworte trotzdem mal. *g*

Chat geht immer so ab 22:00 los.

Du jetzt auch?

Würde mich freuen.

 

Joohoo

 

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Hi Wolfgang!

 

Die Antwort hat bereits mein Sekretär (Murphy)

gegeben!

 

**gg** roger **gg**

 

ich mal mal so um 22.30 rüber.

 

 

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Hi,

wat iss'en mit de Bezahlung?

Rück ma' rüber mit de Flocken, sonst hattes sich schnell wieder aussekretärt. *g*

 

Joohoo

 

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lustig, jetzt antworte ich mir schon selbst :-)

 

Also, gebe mich heute abend an die Arbeit und schaue mal so was ich habe, so an Saxophon-CD`s.

Werde dann versuchen, die Exel-Datei hier einzukopieren.....

 

Bin über jede Anregung in Sachen Saxophomusik dankbar.

Bei Interesse könnte ich auch einge Titel zusammenstellen auf CD, ist ja umsonst und Werbung für die Industrie. Oder wäre das nicht legitim??

 

So long!

Love and Peace

 

Andreas

 

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Hi Andreas,

 

>lustig, jetzt antworte ich mir schon

>selbst :-)

 

Noe, ich Dir auch. Danke, daß Du noch daran gedacht hast.

>

>Werde dann versuchen, die Exel-Datei hier

>einzukopieren.....

 

Geht das vielleicht auch als Txt-Datei ? Ich lan kein Excel-Kram lesen :-)

>

>Bin über jede Anregung in Sachen

>Saxophomusik dankbar.

 

Also meine Vorlieben bewegen sich da hauptsächlich im Cool Jazz-Bereich, dort insbesondere bei Ben Webster, Coleman Hawkins, Stan Getz.

 

>Bei Interesse könnte ich auch einge

>Titel zusammenstellen auf CD, ist

>ja umsonst und Werbung für

>die Industrie. Oder wäre das

>nicht legitim??

 

So viele Fragen auf einmal.... :D

 

Also:

Interesse: ja aber immer :D

Umsonst: also da hast Du bereits eines der Legalitätskriterien erwischt- legal ist das ganze nur, wenn es gratis ist, also ein Geschenk :D

Noch dazu darf es nur an Deine Freunde gehen, sofern sie sich hier im Forum aufhalten :D

Werbung für die Industrie: Naja, das wohl nicht :D

Legitim: Da kann man drüber streiten, aber ich bin der Meinung, daß es in Deinem Fall ja so ist, daß Du uns Lust auf mehr machen willst, so daß der einn oder andere sich daraufhin eine weitere CD von den Empfehlungen besorgt.

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

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Hi Michael,

 

""Noch dazu darf es nur an Deine Freunde gehen, sofern sie sich hier im Forum aufhalten""

 

Da ist doch einmal eine Aussage!

Das heisst, dass ein weitergeben von Kopien im Freundeskreis legal ist, wenn es kostenlos ist?

Muss man sich ja nur die richtigen Freunde suchen, die die richtige Musik haben. ;-)

 

Gruss

 

Wolfgang

 

 

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Hi hannilein,

 

endlich kann ich hier auch einmal ein bißchen angeben :D, also los:

 

>Das heisst, dass ein weitergeben von

>Kopien im Freundeskreis legal ist,

>wenn es kostenlos ist?

 

So schauts aus, das Zauberwort ist § 53 UrhG

"Vervielfältigung zum eigenen privaten Gebrauch"

 

Darin wird die Vervielfältigung zum privaten eigenen Gebrauch erlaubt. Als privater Gebrauch ist nur anzusehen, was sich im häuslichen Bereich oder im (engeren) Freundeskreis abspielt und nur zum Gebrauch für diesen bestimmt ist. Auch die Vervielfältigung auf Bitte eines Dritten für dessen privaten Gebrauch fällt unter § 53. Dies gilt allerdings nur, wenn dies unentgeltlich geschieht und bereits die Vorlage rechtmäßig in den Besitz des Vervielfältigenden gelangt ist.

 

Beispiele:

1. A leiht sich von B eine CD und brennt sich mit seinem CD-Brenner eine Kopie.

2. A leiht sich von B eine CD und bittet C, sie für ihn zu überspielen.

3. A bittet B, für ihn eine Kopie zu überspielen.

4. A kopiert Noten für 10 Familienmitglieder. Abwandlung: A kopiert 10 CDs für Familienmitglieder.

 

Unentgeltlichkeit ist schon dann ausgeschlossen, wenn die Selbstkosten (z.B. Materialkosten) erstattet werden. Das Merkmal der Rechtmäßigkeit

wird weit ausgelegt. Es soll z.B. auch dann noch erfüllt sein, wenn es sich bei der Vorlage um eine auf dem Flohmarkt oder anderen Märkten außerhalb des Geltungsbereiches des UrhG erworbene Raubkopie handelt.

Als Ausgleich ist ein Vergütungsanspruch in § 54 geschaffen worden. (Geräte- / Leercassettenabgabe der Hersteller )

In einem Schiedsverfahren am 9.5.2000 hat das DPMA festgestellt, dass auch Hersteller von CD-Brennern eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssen.

 

>Muss man sich ja nur die

>richtigen Freunde suchen, die die

>richtige Musik haben. ;-)

 

Das sowieseo :D

 

Viele Grüße,

 

Michael

 

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Hallo Herr Rechtsanwalt, die nächste Frage. ;-)

Wie schaut es denn aus, wenn ich eine CD gebraucht verkaufe ( Flohmarkt oder auch Ebay ) und mir vorher noch eine Kopie davon ziehe?

 

Gruss

 

Wolfgang

 

P.S. habe Heute zum ersten Mal Miles Davis: Kind of blue gehört!!! Die wird in die Ecker der häufiger gespielten CDs kommen :D

 

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Hi hannilein,

 

puuh, Du machst aber komplizierte Sachen :-)

 

>Wie schaut es denn aus, wenn

>ich eine CD gebraucht verkaufe

>( Flohmarkt oder auch Ebay

>) und mir vorher noch

>eine Kopie davon ziehe?

 

Du meinst also, daß Du Dir von der gekauften CD sicherheitshalber eine Kopie für eigene Zwecke ziehst, später Dir aber auffällt, daß die CD doch nicht so toll ist und Du deshalb das Original verkaufst ? :D

Hm, das sthet so in keinem mir bekannten Kommentar, dürfte aber recht einfach zu beantworten sein: Da Du ja das rechtmäßige Original verkaufst, sollte das kein Problem sein. Dafür spricht auch der Schutzzweck der Norm, der hier nicht tangiert ist. Für die vorher gezogene Kopie gelten meine ersten Ausführungen.

Allgemeiner Merksatz:

Rechtmäßig im Sinne des § 53 Abs. 1 UrhG handelt also nur, wer für sich selbst (etwa für den Auto-CD-Player) und für einige wenige nahe Familienangehörige und engste Freunde Überspielungen zum privaten Gebrauch vornimmt.

>

>P.S. habe Heute zum ersten Mal

>Miles Davis: Kind of blue

>gehört!!! Die wird in die

>Ecker der häufiger gespielten CDs

>kommen :D

 

Sowas, die kenne ich und mag ich auch ! :D

 

Viele Grüße,

 

Dein engster Freund ;-)

 

 

 

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