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-redaktion-

Strafbefehl wegen des Anbietens von Kopiersoftware

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Strafbefehl wegen des Anbietens von Kopiersoftware

 

80 Tagessätze und 10.000 Euro Vertragsstrafe für "Wiederholungstäter"

 

 

 

Die Kanzlei Waldorf geht im Auftrag einiger Plattenfirmen gegen Anbieter von Software vor, die das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen erlaubt. Nun melden die Phonoverbände in diesem Zusammenhang einen besonderen Erfolg, hatte ein 39-jähriger Mann aus Paderborn doch eine entsprechende Software angeboten, obwohl er zuvor eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

 

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