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HiFi Heimkino Forum
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DC

Da staunt man nicht schlecht........

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...wenn man sieht, was Accuphase noch so alles gebaut hat! Oder ist das ganze nur eine Ver........? Ist der Anbieter selbst einem Betrug aufgessen?

Vieleicht ist das aber auch nur der Missbrauch des Namens, um ein billigst Produkt hier unter Vorteuschung hoher Qualitäten los zu werden? Darf man das eigentlich? Ich bin kein Rechtskenner oder Jurist.

 

Hier der entsprechende Link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...5&category=4785

 

Da würde ich gerne mal Eure Meinung zu hören.

 

Alles nette

DC

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Hi,

 

das denke ich auch! Meinem Wissensstand nach hat Accuphase keine Mischpulte gebaut, und schon gar nicht in schwarz.

 

Gruß

andreas

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Das ist ein "So preiswert, weil vom billigsten" Mischpult von Conrad.

 

Witzigerweise wird das gleiche Pult unter der SA-100 Originalbezeichnung noch einige Male angeboten, allerdings deutlich billiger.

 

Ob es eine Irreführung ist, das Teil hier als "Accuphase" zu versteigern, sei mal dahingestellt.

 

Conrad vertreibt seine Teile auch unter "Soundcraft", obwohl die mit dem Hersteller von Mischpulten nichts zu tun haben.

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Hi Michael,

 

das sehe zwar auch so, aber ich denke nicht das man unter Vorteuschung falscher Tatsachen (Wertsteigerungsversuch wegen des guten Namens) einfach so anbieten darf. Ob das rechtlich so in Ordnung ist, weiß ich nicht. Ich würde mir das jedenfalls verbitten, wenn jemand meinen Namen mit so einem minderwertigen Produkt in Verbindung bringt!

 

Der Name Accuphase steht zumindest bei mir für HighEnd. Aber Conrad oder wie immer der Hersteller nun heißt .....?? Da denke ich schon deutlich anders drüber.

 

Man sieht aber hier wieder mal, mit welchen Tricks so mancher seinen "Schund" verhökern will. Oder weiß der Verkäufer da am Ende gar nicht, das er womöglich etwas nicht ganz rechtmässig anbietet? Unwissenheit schützt jedenfalls auch heute nicht vor Strafe.

 

Alles nette

DC

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Hallo Forum,

 

siehe dazu den § 263 StGB:

 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

 

Unterstelle ich einmal, dass der Anbieter den Aufkleber mit Wissen und Wollen, also mit direktem Vorsatz zwecks Wertsteigerung aufgebracht hat, so sind die Tatbestandsmerkmale dieses Vergehens, das hier auch schon im Versuch strafbar ist, bereits erfüllt. Da stand jetzt noch niemand auf diesen Artikel geboten hat, gibt es jedoch noch keinen Geschädigten. Also wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Sollte jemand auf diesen Artikel bieten, es kommt zum Geschäftsabschluss und die Knete wird überwiesen, so wandelt sich der Versuch zur abgeschlossenen Tathandlung und der Geschädigte kann strafrechtlich gegen den Anbieter vorgehen.

 

Ist der Geschädigte jedoch mit dem Gerät glücklich und zufrieden, gilt wahrscheinlich eher der Grundsatz "Dem Wollenden geschieht kein Unrecht".

 

Ausserdem kann der Anbieter dann immer noch sagen, er habe es nicht besser gewusst. Ob so ein Verfahren dann bis zuletzt durchgezogen wird, ist bei einigermassen unauffälliger Vorgeschichte des Beschuldigten fraglich. Die Staatsanwaltschaften werden mit solchen Eierfällen geradezu bombardiert...

 

Dies ist jedoch nur der strafrechtliche Aspekt. Zivilrechtliche Fälle des Schadenersatzes (Geld zurück) regelt das BGB, somit eine andere Baustelle und ein gesondert anzustrebendes Verfahren.

 

Ein Verstoss gegen die Ebay-Richtlinien ist es allemal.

 

Ausserdem denke ich, dass der Name ACCUPHASE im Handelsregister eingetragen, und somit geschützt ist. Nur werden die aufgrund der Bagatellhaftigkeit wahrscheinlich nicht aktiv werden.

 

Hier der komplette Gesetzestext:

 

www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stgb/abs16-22.htm#p263

 

Augen auf beim Ebaykauf!

 

mfg

 

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hallo DC

eine sauerei ist das auf alle fälle,obwohl schon von der verarbeitung des geräts kann man schon erkennen das es kein accuphase ist, auch der namen ist nicht so typisch.

musikalischer gruss libor

der aufkleber haftet bestimmt nicht mehr:D

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