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Musikindustrie will Schutzfrist von 95 Jahren für Tonträger

9 März 2005

Längerer Schutz und verringerter Mehrwertsteuersatz für Tonträger gefordert

Der deutschen Musikindustrie sind die Schutzfristen für Musikaufnahmen zu kurz. Sie fordert, das Urheberrecht zu verändern und so die Schutzfristen auf knapp 100 Jahre fast zu verdoppeln. Ähnliche Forderungen gab es bereits in Großbritannien, in den USA sind Fristen deutlich länger als hier zu Lande.

“Bereits heute müssen viele Künstler zusehen, wie ihre frühen Musikaufnahmen den Urheberrechtsschutz verlieren. Sie sollten aber das ganze Leben gerechte Vergütungen aus ihren Musikeinnahmen beziehen können”, erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. “Es ist unverständlich, dass diese Musikaufnahmen in Europa weniger geschützt werden als in vielen anderen Ländern der Welt. Auch die Musikunternehmen brauchen deswegen eine Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre.”

Während innerhalb der EU eine Schutzdauer von 50 Jahren für die Leistungsschutzrechte an Musikaufnahmen gilt, weist das Urheberrecht in zahlreichen anderen Staaten bereits eine deutlich längere Schutzfrist auf. So gewähren unter anderem die USA (95/120 Jahre), Mexiko (75 Jahre), Australien, Chile, Brasilien, Peru, die Türkei (je 70 Jahre) und Indien (60 Jahre) bereits einen deutlich längeren Schutz.

Unterschiede in den Schutzfristen behindern nach Ansicht der Musikindustrie den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und verfälschen die Wettbewerbsbedingungen. Musikaufnahmen können ohne weiteres weltweit übertragen werden, vorzugsweise dann natürlich aus Ländern, in denen eine kürzere Schutzfrist besteht. So können Musikaufnahmen, die in Deutschland nicht mehr geschützt sind, Ausgangspunkt für Musikangebote werden, die in vielen anderen Staaten sehr wohl noch geschützt sind und deswegen dort als Piraterie bewertet werden, warnen die Plattenfirmen.

Zugleich fordert die Musikindustrie einen verringerten Mehrwertsteuersatz für Tonträger, wie es ihn beispielsweise für Bücher und Zeitungen gibt. “Während also für Noten von Beethovens Klaviersonaten der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben wird, ist für Musikaufnahmen desselben Werkes der volle Satz von 16 Prozent fällig”, ärgern sich die Phonoverbände, die in der derzeitige Regelung eine kulturpolitisch ungerechte Wertentscheidung sehen.


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