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Handel: Absage an gesetzlichen Mindestlohn

6 April 2006

Kein gesetzlicher Mindestlohn

Der Einzelhandel erteilte jetzt entsprechenden Plänen der Bundesregierung eine klare Absage.

“Jede neue gesetzliche Regelung des Mindestlohns bedeutet nur ein Mehr an Bürokratie und einen Eingriff in die Tarifautonomie. Sie ist so unnötig wie kontraproduktiv”, sagte heute in Berlin Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Er lehnte auch den von Bundeswirtschaftsminister Müntefering favorisierten Vorschlag eines gesetzlichen Mindestlohns für einzelne Branchen ab: „Den Tarifpartnern in den Branchen sollte es überlassen bleiben, über einen möglichen Mindestlohn zu entscheiden. Staatliche Einmischung schadet hier nur.“

Wenzel erklärte, es gebe bereits einen faktischen ‚gesetzlichen Mindestlohn’. Dieser werde durch die staatlichen Transferleistungen bestimmt. Außerdem dürfe nach dem bürgerlichen Recht und dem Strafrecht die vereinbarte Vergütung nicht mehr als 30 Prozent unter der tariflichen beziehungsweise der ortsüblichen Vergütung liegen. Wenzel warnte vor einem gesetzlichen Mindestlohn: Wenn der Mindestlohn zu hoch festgelegt werde, rechne sich die Schaffung von Arbeitsplätzen mit geringer Produktivität für die Unternehmen nicht. Sei der staatliche Mindestlohn zu niedrig, dann stehe er im Wettbewerb mit den staatlichen Transferleistungen.


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