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„Gebrauchsanleitungen“ für illegale Kopierschutzknacker sind unzulässig

28 Januar 2005

Zeitschriftenverlag wegen unzulässigen Beitrags abgemahnt

Das Urheberrechtsgesetz verbietet nicht nur die Herstellung und jede Form des Vertriebs von Software zum Knacken eines Kopierschutzes, sondern auch Umgehungsanleitungen und die Bewerbung von entsprechender Software.

Dennoch beschreibt der Heise-Verlag in einem online veröffentlichten Beitrag ausführlich, wie man sogar neue Kopierschutzsysteme “knacken” kann. Die dazu notwendige illegale Software wird von heise durch einen direkten Link auf die Herstellerseite gleich “mitgeliefert”. Heise ermöglicht dem vor dem deutschen Gesetzgeber in die Karibik geflüchteten Hersteller aber nicht nur die hier verbotene Verbreitung seiner illegalen Software, sondern lässt ihn in dem “Bericht” auch noch ausgiebig für sein illegales Produkt werben (“Wir knacken den Kopierschutz”).

Eine solche “Berichterstattung” ist für die in ihren Rechten verletzten Musikunternehmen nicht hinnehmbar. Nachdem der – sonst durchaus für seine Seriosität bekannte – Verlag nicht freiwillig einlenkte, wurde er durch die beauftragte Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte heute formell abgemahnt. Sollte sich der Verlag nicht einsichtig zeigen, wird ein Gerichtsverfahren folgen.

“Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun”, erklärt Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände. “Wer den Willen des Gesetzgebers und die Bemühungen von Kreativen und Produzenten, ihre Leistungen gegen unkontrolliertes Kopieren zu schützen, durch solche ‘Berichte’ untergräbt, muss mit einer Abmahnung rechnen.”


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