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Elektroschrott-Gesetz tritt in Kürze in Kraft

21 März 2006

Altgeräte dürfen nicht mehr in die Mülltonne

Am kommenden Freitag, dem 24. März 2006, tritt das “Elektro- und Elektronikgerätegesetz” (ElektroG) in Kraft. Ab dann ist es verboten, elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Elektrogeräte müssen bei den lokalen Sammelstellen abgegeben werden. Die Hersteller müssen dann die Wiederverwertung übernehmen.

Das ElektroG ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005. Demnach dürfen die Deutschen ab dem kommenden 24. März 2006 vom Rasierer über das Handy bis zum Kühlschrank und PC ihre Altgeräte nicht mehr in die Restmüllbehälter werfen. Ab diesem Zeitpunkt verkaufte Geräte müssen das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne tragen, um auf das Wegwerf-Verbot hinzuweisen.

Laut dem neuen Gesetz müssen die Bürger ihre Altgeräte prinzipiell bei einer Sammelstelle (Wertstoffhof) der örtlichen Gemeinde abgeben. Viele Kommunen bieten für Großgeräte schon seit Jahren regelmäßige Abholungen an und wollen dies nach Angaben des “Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronik­Industrie” (ZVEI) auch beibehalten. Nach der Abgabe des Elektroschrotts endet jedoch die bisher übliche Verwertungskette, bei der die Gemeinden sich selbst um das Recycling oder die Deponierung kümmerten. Stattdessen müssen nun die Hersteller den Elektroschrott weiterverwerten und die Sammelcontainer stellen. Der ZVEI geht von 7.000 Sammelbehältern und -paletten aus, die über die Stiftung “Elektro-Algeräteregister” (EAR) bis zum kommenden Freitag aufgestellt werden müssen. Rund 10.000 Hersteller und Importeure sind von der neuen Regelung betroffen.

Der Branchenverband geht von 350 bis 500 Millionen Euro jährlichen Kosten aus, die durch das Gesetz auf seine Mitglieder zukommen. Bundesweit sind demnach 1,1 Millionen Tonnen Geräte im Umlauf; im europäischen Schnitt gibt jeder Verbraucher im Jahr vier Kilo davon zurück. Als Folge können vor allem Großgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgeräte teurer werden, meint der ZVEI. Dem Verband zufolge liegen die Kosten für die Entsorgung einer Waschmaschine bei 8,- Euro, 15,- Euro kostet das Loswerden eines Kühlschranks und für einen Fernseher schlagen 10,- Euro zu Buche.

Da aber viele Kommunen für das Entsorgen solcher Geräte bisher Gebühren verlangten, was nun durch das Aufkommen der Hersteller nicht mehr nötig ist, seien die Effekte für viele Kunden kostenneutral – meint zumindest die ZVEI. Abzuwarten bleibt, wie das neue Gesetz nach einer “Anlaufphase”, von der auch der ZVEI spricht, in der Praxis umgesetzt wird.


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