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BVT / HDE / WBZ: Informationspflichten für Anbieter im Internet

8 März 2006

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandel e.V. (HDE) haben in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. ein Merkblatt zu Informationspflichten für Anbieter im Internet erstellt.

Viele stationäre Handelsunternehmen haben zwischenzeitlich den Standort Internet besetzt und bearbeiten als so genannte hybride Händler beide Absatzwege. Gleichzeitig wächst der Druck durch reinrassige Internetanbieter, Versteigerungsplattformen und Preisvergleichsdienste. Der forcierte Preiswettbewerb im Internet führt nicht nur zu Übergriffen auf das stationäre Geschäft, sondern auch zu Überschreitungen rechtlicher Grenzen. Vor diesem Hintergrund soll das Merkblatt von BVT, HDE und WBZ in kurzen Zügen aufzeigen, wo die Grenzen des relevanten Rechts für Internet-Shops liegen und welche verpflichtenden Angaben es bei allen Anbietern durchzusetzen gilt.

Anbieter im Online-Handel müssen eine ganze Reihe von Informations- und Hinweispflichten, Regelungen zum Datenschutz und zur Gestaltung von Bestellvorgängen im Internet beachten. Den Rahmen geben vor allem die Regelungen des Elektronischen-Geschäftsverkehr-Gesetzes (EGG), des Teledienstegesetzes (TDG), des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV). Jeder gewerbliche Händler, der Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des Fernabsatzhandels anbietet, muss sich danach richten. Mitgliedern steht das Merkblatt im BVT Login-Bereich kostenlos zum Download zur Verfügung.


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