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Pioneer halbiert DVR-Preis

19 Februar 2002


Unverhofft findet sich mancher Preisbrecher plötzlich ganz oben in der Skala wieder. So etwa Panasonic, wo man mit einem Preis von rund 1.500 Euro für den DMR-E20 den anderen Anbietern einheizen wollte. Gerade hat Philips mit den Modellen DVDR 980 und 985 gekontert (für 1.200 beziehungsweise 1.300 Euro, da zieht auch Pioneer nach: Der DVR-3000 soll nur 125.000 Yen kosten, nachdem die ersten Modelle DVR-1000 und DVR-2000 in Japan rund 250.000 Yen gekostet haben. Das Versprechen, die Preise zu halbieren, hatte Pioneer vor mehr als einem Jahr bei der Bekanntgabe der Zusammenarbeit mit Sharp angegeben.

Die Qualität des DVR-3000 scheint unter den Sparmaßnahmen nicht arg gelitten zu haben. Im Vergleich zum DVR-7000, der dieser Tage in Deutschland in den Handel gebracht wird, fehlt neben einigen Kilo Gehäusematerial eigentlich nur die Möglichkeit, PCM-Ton aufzunehmen. Allerdings kann der Neuling auch CD-Rs mit MP3 abspielen, was der teure Bruder nicht schafft. Und, noch wichtiger, der DVR-3000 nimmt auch auf DVD-R im kompatiblen Modus bis zu vier Stunden auf – bisher waren hier nur zwei Stunden möglich. Sharp wird, auch das war ja versprochen, das Modell ebenfalls bringen, es heißt dort DV-SR100.

Fortschritte macht Pioneer vor allem bei der Durchsetzung des Video-Recording-Formats (VRF) in normalen Playern. Wichtigster Verbündeter ist neuerdings Sony, wo die neuen Modelle wie der DVP-F41 oder der kommende DVP-NS905 das Software-Format verstehen und die RW-Scheiben problemlos abspielen. Auch bei Thomson, Samsung und einige anderen Mitglieder der RWPPI darf man erwarten, dass ihre Player bald VRF-fähig sind. Eher peinlich dagegen die Aktion von Panasonic: Auch hier wird VRF genutzt, allerdings zur Aufzeichnung auf RAM-Discs. Wird dagegen eine Aufnahme in diesem Format auf einer RW-Disc angelegt, sperren die Player der Marke, wie der DVD-LA 95, die Wiedergabe.
Nachdem der DVR-7000 noch auf der IFA mit 6.000 Mark angekündigt war, aber nun für 2.000 Euro eingeführt wird, darf man gespannt sein, wie lange dieser Preis zu halten ist.
Quelle: Ulrich v. Löhneysen


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