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DonAntifa

@RobertK Bluray-disc

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@RobertK.,

 

da ich davon ausgehe das Du jetzt fertig bist mit dem kopieren des Threads, kannst Du dir bitte die Mühe machen und innnerhalb der Hersteller hierarchisch sortieren. Ich fand deine Idee mit den Handbüchern sehr nett und habe sie dann mal für meinen Thread übernommen.

 

Das es in dem anderen Forum Leute gibt, die sich für nichts zu Schade sind hatte ich erahnt... :Rolling Eyes:

 

Btw, hast Du geprüft ob verwaiste Links dabei waren?

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Sauber verlinken wäre da keine Option....

 

Das ganze ist eine Geschichte, die wie so oft mit "Es war einmal.." anfängt.

Inhalt ein kelines Portal mit toller Community und einer der viel Herzblut in sein Hobby und die Community gesteckt hat.

Das Portal wurde mit der Zeit größer, das Verlangen nach Profit größer und die Hege und Pflege der Community immer schlechter...

 

... du kannst Dir denken wer der Depp war der viel Herzblut investiert hat?

 

Ich bin gegangen und habe ein paar meiner liebsten Beiträge mitgenommen und ein paar davon hier eingestellt. Hinzu kommt eine tolle Idee von Markus P. und mir, die wir in naher Zukunft zusammen mit Chrisi (Danke!) hier realisieren werden.

 

Btw, zumindest hat sich RobertK. ein wenig mit dem Feintuning des alten Threads beschäftigt, was ich ihm anrechne. Nichts desto trotz fehlen mir die Worte zu einem Moderator der vor Ideenkl.. nicht zurückschreckt.

Egal, dieser Thread war vor 1 Jahr sehr hilfreich. Heutzutage hat fast jeder Blu-Ray Player eine Internetanbindung und wird darüber upgedatet. Das andere Forum besitzt übrigens ein sehr großes Technikportal (fast ausschl. Blu-Ray Player), in dem die FW-Updates schon verlinkt sind, der Thread ist also dort eher überflüssig. Da kann ich nur sagen viel Spaß bei der Pflege!

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Hallo Don,

 

ich kenne zwar jetzt nicht die Geschichte, aber wenn ich eins und eins zusammen zähle, dann kann ich mir gut vorstellen worum es hier geht.

 

Meinen Erfahrungen nach aber bringt es einfach nichts sich da aufzuregen. Nachahmer und Nachmacher wird es immer geben. Mir ging es im Leben von audiomap desöftern so.

Klar sollte man es schon zum Ausdruck bringen wie weit es mit dem Kopieren bestellt ist.

 

Doch einfach die Energie in die positive Richtung umlenken und noch besser weiter machen.

Ich für meinen Teil werde hier noch einiges an Energie in diese Plattform stecken.

Wenn man bedenkt, daß audiomap.de wohl die erste Plattform war, ein firstmover sozusagen, aber audiomap.de lebt immer noch.

Viele sind gekommen und gegangen.

 

:alter_mann:

 

Hau rein, Don!

 

:Cowboy:

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Moin Chrisi,

 

"eigentlich" ist die ganze Angelegenheit auch nicht so schlimm. Der Community hätte ich meine Beiträge sehr gerne überlassen, einzig mit der Plattform wollte und konnte ich micht mehr identifizieren.

Ich hoffe in den nächsten Wochen mal wieder ein bisschen Zeit zu haben um mich hier ein wenig einzuleben, fachzusimpeln und Kontakte zu knüpfen. Ich freue mich auf EUCH!

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Hi @all,

 

neue FW-Versionen für Pioneer BDP-LX51F, BDP-LX52, BDP-LX71, BDP-LX91, BDP-LX08 und BDP-320.

Neue FW-Versionen für Panasonic DVD-1800BD, DVD-2500BT und DVD-3800BD.

 

Viel Spaß!

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Ist Dein Player nicht gelistet, hast Du eine neuere FW-Version gefunden?

 

Mit einem kurzen Posting kannst Du mir helfen! Danke.

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@RobertK.,

 

da ich davon ausgehe das Du jetzt fertig bist mit dem kopieren des Threads, kannst Du dir bitte die Mühe machen und innnerhalb der Hersteller hierarchisch sortieren. Ich fand deine Idee mit den Handbüchern sehr nett und habe sie dann mal für meinen Thread übernommen.

 

Das es in dem anderen Forum Leute gibt, die sich für nichts zu Schade sind hatte ich erahnt... :Rolling Eyes:

 

Btw, hast Du geprüft ob verwaiste Links dabei waren?

Hallo DonAntifa,

 

ich habe die Liste von Grund auf neu erstellt und den Informationsgehalt verdreifacht. In die Neuerstellung der Liste habe ich zwei Tage Arbeit gesteckt.

 

Aber abgesehen davon ist es völlig legitim und von den AGB bei bluray-disc.de gedeckt, alte Beiträge von Dir wiederherzustellen. Du hast die Nutzungsrechte an den von Dir erstellten Inhalten zeitlich unbefristet an bluray-disc.de abgetreten.

 

Ich weiß nicht aus welchen Gründen Du unser Forum verlassen hast. Ich war in diesen Vorgang nicht involviert und kenne Deine Motive nicht, alle Beiträge zu löschen. Mir liegt jedenfalls etwas an bluray-disc.de und Deine Linksammlungen waren sehr nützlich und deswegen lasse ich sie dort wieder aufleben. Das hat nichts damit zu tun, ob ich mir "für nichts zu schade bin", wie Du schreibst, sondern einfach damit, dass ich bluray-disc.de unterstützen möchte.

 

Gruß

Robert

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Aber abgesehen davon ist es völlig legitim und von den AGB bei bluray-disc.de gedeckt, alte Beiträge von Dir wiederherzustellen. Du hast die Nutzungsrechte an den von Dir erstellten Inhalten zeitlich unbefristet an bluray-disc.de abgetreten.

 

 

Hallo,

ist dem so? Ist das rechtlich abgesichert? Wenn ja, muss ich meinen Kontent dort auch löschen lassen.....ich trete mein Wissen nicht jemanden dritten ab.....hoffe mit dem Boomerang kann die andere -sehr gute Community- leben.

 

Ich bin geschockt!!!

 

Markus

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Hallo Robert,

 

moralische Aspekte aussen vor gelassen, möchte ich Dich fragen warum bluray-disc.de nicht einfach mit der Datensicherung meine Beiträge wiederhergestellt hat? Wenn die AGBS des Unternehmens so wasserdicht sind und man der Überzeugung ist das Urheberecht ausser Kraft gestzt zu haben wäre das doch die einfachste Lösung gewesen.

 

BGB, das sagt Dir sicherlich etwas? Btw, DU kopierst meine Beiträge, nicht Bluray-Disc.de.

 

Ich fordere Dich hiermit auf von weiteren Kopien meiner Beiträge Abstand zu nehmen.

Gerne kannst Du meine Beiträge als Vorlage betrachten und in eigene Worte fassen. Noch schöner fände ich es, Du würdest Dir eigene Gedanken über unser gemeinsames Hobby machen. Danke.

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Hallo,

 

ich will mich da nicht einmischen, sondern eher noch einen Gedanken beisteuern.

 

Eine andere Möglichkeit wäre auch den Autor um Erlaubnis zu fragen, wenn man dessen Inhalte weiterverwenden oder neu aufbauen möchte.

Dies wäre meiner Ansicht nach die einfachste Lösung gewesen, ohne Mißstimmungspotential.

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Hallo Chrisi,

 

auch das wäre eine Option gewesen, schließlich war es nicht die Community die mich zu meinem Handeln veranlasst hat.

Abgesehen davon habe ich meinen Standpunkt im letzten Posting unmissverständlich dargelegt.

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Hallo Robert,

 

moralische Aspekte aussen vor gelassen, möchte ich Dich fragen warum bluray-disc.de nicht einfach mit der Datensicherung meine Beiträge wiederhergestellt hat? Wenn die AGBS des Unternehmens so wasserdicht sind und man der Überzeugung ist das Urheberecht ausser Kraft gestzt zu haben wäre das doch die einfachste Lösung gewesen.

Die Datensicherung der Beiträge wurde nicht herangezogen, weil das mit höherem Aufwand verbunden gewesen wäre, als den Cache von Google zu bemühen. Außerdem sind solche Datenbankarbeiten zwischen den Jahren nicht möglich, weil die dafür verantwortlichen Mitarbeiter im Urlaub sind.

Die AGB von bluray-disc.de setzen das Urheberrecht nicht außer Kraft. Vielmehr hast Du bei Antritt deiner Mitgliedschaft bei bluray-disc.de dem Betreiber die unbefristete und uneingeschränkte Nutzung deiner Beiträge ohne Gegenleistung eingeräumt. Von einem Kündigungsrecht dieser Nutzungsüberlassung habe ich im Gegenzug nirgendwo etwas gelesen.

 

BGB, das sagt Dir sicherlich etwas? Btw, DU kopierst meine Beiträge, nicht Bluray-Disc.de.
Ich habe von Dir im Forum von bluray-disc.de veröffentlichte Beiträge wieder zugänglich gemacht. Und ich habe dies als Mitarbeiter von bluray-disc.de getan unter Anwendung der Nutzungsrechte, die Du bluray-disc.de bezüglich deiner Beiträge eingeräumt hast. Sollte dies wider Erwarten doch nicht der Fall gewesen sein, steht es dir frei, mich zu verklagen.

 

Ich fordere Dich hiermit auf von weiteren Kopien meiner Beiträge Abstand zu nehmen.

Gerne kannst Du meine Beiträge als Vorlage betrachten und in eigene Worte fassen. Noch schöner fände ich es, Du würdest Dir eigene Gedanken über unser gemeinsames Hobby machen. Danke.

Dieser Aufforderung kann ich nicht nachkommen, weil es keinen hinreichenden Beweis dafür gäbe, ob eine Linksammlung kopiert oder neu erstellt wurde. Das liegt einfach in der Natur von Linksammlungen begründet. Ein Gedicht oder ein Aufsatz ist zweifelsfrei ein geschütztes Werk, das sich einem Autor zuordnen lässt, aber eine Liste mit Links zu anderen Webseiten, mit Adressangaben oder Gerätebezeichnungen ist nicht als Werk eines bestimmten Autors zu identifizieren (ein Rechtschreibfehler genügt hier nicht als Indiz!).

 

Ich kenne nicht den Grund, warum Du dich aus unserem Forum verabschiedet hast und ich weiß auch nicht, warum Du deine, von vielen Mitgliedern dort sehr geschätzte und unterstützte Arbeit gelöscht hast. Aber Du solltest auch respektieren, dass viele andere Mitglieder Dir bei der Pflege und der Vervollständigung der Listen geholfen haben. Das haben sie in dem Bewusstsein und unter der Voraussetzung getan, dass ihre Vorschläge und Korrekturen in die Listen eingepflegt werden.

Durch die Löschung hast Du auch deren Beteiligung an den Listen ad absurdum geführt und hast viele Mitlieder bei bluray-disc.de sehr enttäuscht. Insofern bitte ich Dich um Verständnis für meine Vorgehensweise, denn mir ist bluray-disc.de nach wie vor sehr wichtig.

 

Gruß

Robert

bearbeitet von RobertKuhlmann

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Die AGB von bluray-disc.de setzen das Urheberrecht nicht außer Kraft. Vielmehr hast Du bei Antritt deiner Mitgliedschaft bei bluray-disc.de dem Betreiber die unbefristete und uneingeschränkte Nutzung deiner Beiträge ohne Gegenleistung eingeräumt. Von einem Kündigungsrecht dieser Nutzungsüberlassung habe ich im Gegenzug nirgendwo etwas gelesen.

 

Hallo Robert,

 

es ist sehr schwer dieser Diskussion zu folgen, denn die besagten AGBs konnte ich auf der angegebenen Website leider nicht finden.

 

Würde mich jetzt schon interessieren.

Wo kann man die AGBs nachlesen?

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Hallo Robert,

 

es ist sehr schwer dieser Diskussion zu folgen, denn die besagten AGBs konnte ich auf der angegebenen Website leider nicht finden.

 

Würde mich jetzt schon interessieren.

Wo kann man die AGBs nachlesen?

 

Da hast Du leider recht. Die AGB sind kaum zu finden. Das wird aber im Januar geändert werden. Der entscheidende Passus in den AGB ist folgender:

Urheberrecht

 

Sie räumen dem Betreiber von bluray-disc.de ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an sämtlichen eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung in jeder Form und in sämtlichen Medien sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht und das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger. Sie stimmen insbesondere auch einer Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte seitens des Eigentümers auf Dritte zu.

Der Betreiber von bluray-disc.de hat das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.

 

Der Diskussion zu folgen ist wirklich schwer. Intensiv ausgetauscht haben wir uns hier.

 

Gruß

Robert

bearbeitet von RobertKuhlmann

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Da hast Du leider recht. Die AGB sind kaum zu finden.

 

Und ich frage mich seit mehreren Stunden: Warum wohl?(Auch steht da kein Stand (Datum) usw. Diese AGBs hätten jederzeit geändert werden können, ohne das ich eine Möglichkeit habe dieses einzusehen!!)

Wer GARANTIERT mir das diese AGBs die gleichen sind wie zu meiner Anmdeldezeit? Habe ich das wirklich "unterschrieben"?

AGBs müssen deshalb jederzeit einsehbar sein.

Du legst also die Hand dafür ins Feuer, das diese AGBS die gleichen sind wie zu den ersten Anmeldungen und zu jeden anderen Zeitpunkt einer Anmeldung? (Das es keine interne Revision von Inhalten gab)

 

Du pochst also auf etwas (und die daraus rechtliche Wirkung), was du in der Umsetzung selbst als defizitär bezeichnest.

 

Lieber Robert, ich schätze dich sehr! Aber in solchen Punkten wärst du früher sehr vehement gewesen und hättest das anders gesehen. Da bin ich persönlich überzeugt. Du hättest erst dafür gesorgt das die AGBs "richtig" umgesetzt sind und dann hättest du auf diese gepocht. Wie du selbst sagst ist der Begriff "unverzüglich" dehnbar, aber eine unverzügliche Umsetzung der AGBs hat definitiv Priorität vor jeglichen Listen, spätestens nach Bekanntwerden dieses Defizits.

 

Markus

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Da hast Du leider recht. Die AGB sind kaum zu finden. Das wird aber im Januar geändert werden. Der entscheidende Passus in den AGB ist folgender:

 

Der Diskussion zu folgen ist wirklich schwer. Intensiv ausgetauscht haben wir uns hier.

 

Hallo Robert,

 

vielen Dank für den Auszug.

 

Wenn ich das richtig verstehe, wird dem Betreiber von bluray-disc ein Nutzungsrecht eingeräumt.

Was aber schwierig wird, ist sicherlich der Punkt, daß ein gewährtes Nutzungsrecht "unwiderruflich" ist.

In diesem Auszug ist allerdings davon keine Rede.

 

Darüber hinaus ist eine "unwiderrufliche" Einräumung von Nutzungsrechten nach meinem Kenntnisstand rechtlich nicht möglich, da es gegen das UrhG verstößt.

 

§ 42 UrhG

Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

 

(1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen, wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann. Der Rechtsnachfolger des Urhebers (§ 30) kann den Rückruf nur erklären, wenn er

nachweist, daß der Urheber vor seinem Tode zum Rückruf berechtigt gewesen wäre und an der Erklärung des Rückrufs gehindert war oder diese letztwillig verfügt hat.

(2) Auf das Rückrufsrecht kann im voraus nicht verzichtet werden. Seine Ausübung kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Ich hoffe das hilft etwas weiter.

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Hi Chris :)

Dazu kommt natürlich der rein moralische Aspekt.

Eine fremde Info gegen den Willen des Rechteinhabers

zu verbreiten ist natürlich ganz einfach nicht in Ordnung!

In heutiger Zeit nimmt das aber wohl kaum jemand mehr so wichtig!

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Hallo Robert,

 

vielen Dank für den Auszug.

 

Wenn ich das richtig verstehe, wird dem Betreiber von bluray-disc ein Nutzungsrecht eingeräumt.

Was aber schwierig wird, ist sicherlich der Punkt, daß ein gewährtes Nutzungsrecht "unwiderruflich" ist.

In diesem Auszug ist allerdings davon keine Rede.

 

Darüber hinaus ist eine "unwiderrufliche" Einräumung von Nutzungsrechten nach meinem Kenntnisstand rechtlich nicht möglich, da es gegen das UrhG verstößt.

 

 

 

Ich hoffe das hilft etwas weiter.

 

Von "geänderter Überzeugung" kann wohl kaum die Rede sein, wenn der identische Beitrag kurze Zeit später in einem anderen Forum auftaucht. Dieser Paragraph ist für die Fälle gedacht, wo ein Urheber eine weitere Verbreitung seines Werks verhindern will, weil er sich inzwischen nicht mehr damit identifiziert und sich von seiner früheren Arbeit distanzieren möchte. Der Paragraph soll es in einem solchen Fall ermöglichen, dass der Urheber trotz Überlassung der Nutzungsrechte eine weitere Veröffentlichung oder Verbreitung verhindern kann.

 

Außerdem wäre da noch zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Linksammlung nicht unbedingt um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt, weil die erforderliche "Schöpfungshöhe" fehlt. Aber diese Diskussion haben wir auf bluray-disc.de schon durch.

 

Gruß

Robert

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Außerdem wäre da noch zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Linksammlung nicht unbedingt um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt, weil die erforderliche "Schöpfungshöhe" fehlt. Aber diese Diskussion haben wir auf bluray-disc.de schon durch.

 

Gruß

Robert

 

Hallo Robert,

 

interessanter Aspekt den du hier ansprichst: an anderer Stelle sagtest du mehrfach das es die Arbeit von Don war. Somit erkennst du die Schöpfungshöhe an..

Zweitens pochst du!! auf das Nutzungsrecht seitens der AGB. Das ist eindeutig! ein Anerkenntnis deinerseits (im Auftrag für bd.de) auf das Nutzungsrecht/Urheberrecht.

 

Wenn nämlich die Zugangsvoraussetzung fehlt hättest du dir alles argumentative sparen können und es einfach online bringen können....ohne Trara....

 

Markus

 

P.S. Das zum thema "verrennen".....schade, Robert.

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Hallo Robert,

 

interessanter Aspekt den du hier ansprichst: an anderer Stelle sagtest du mehrfach das es die Arbeit von Don war. Somit erkennst du die Schöpfungshöhe an..

Zweitens pochst du!! auf das Nutzungsrecht seitens der AGB. Das ist eindeutig! ein Anerkenntnis deinerseits (im Auftrag für bd.de) auf das Nutzungsrecht/Urheberrecht.

 

Wenn nämlich die Zugangsvoraussetzung fehlt hättest du dir alles argumentative sparen können und es einfach online bringen können....ohne Trara....

 

Markus

 

P.S. Das zum thema "verrennen".....schade, Robert.

 

Ja, nee, is klar. Die rechtliche Seite solch einer Aktion zu beleuchten halte ich für wichtig. Das ist auch für viele andere User ein wichtiges Thema, denn es gibt durchaus Beiträge (auch im Foren und Blogs), die unter das Urheberrecht fallen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ich persönlich etwas für "schützenswert" nach dem Urheberrecht halte oder nicht, ob die AGB hier überhaupt zur Anwendungen kommen müssten oder ob im berühmten China der noch berühmtere Sack Reis umfällt.

 

Ich habe diese Diskussion unter anderem auch deshalb geführt, damit Du die Gelegenheit hast, irgendwann einmal einzusehen, dass Du dich in puncto Umgang mit Linksammlungen geirrt hast. Offensichtlich bin aber weder ich noch sind andere User in der Lage, dich von deinem Irrtum zu überzeugen. Sprich doch am besten mal mit einem Rechtsanwalt darüber und verweise ihn auch gerne auf unsere Diskussion zu diesem Thema. Wenn er sich deiner Ansicht anschließen sollte, wird er DonAntifa empfehlen mich oder bluray-disc.de zu verklagen oder abzumahnen. Spätestens einem Richter werdet ihr dann hoffentlich zutrauen, ein ausreichend tiefes Verständnis der Rechtslage zu diesem Thema zu haben.

 

Weiteres gibt es meinerseits an dieser Stelle zu diesem Thema nicht zu sagen.

 

Gruß

Robert

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Hallo Robert,

 

du beleuchtest die rechtliche Seite des Urheberrechts, obwohl irgendwie deiner Auffassung eine Linksammlung (im nachhinein deiner Argumentation) nicht darunter fällt und ich unterliege einem Irrtum?

 

Warum beleuchtest du die AGBs und die rechtliche Situation wenn meinst das ein Umgang mit einer Linksammlung diesem oben genannten Sachverhalt nicht entsprichst. Du hättest eine Argumentation von vornherein in diese Richtung führen können (sofern du dir sicher gewesen wärst, das dem so ist), z.B. wir haben die Links hochgeholt weil "Allgemeingut" oder es "kann ergoogelt" werden. Du hast dann aber die Argumentationskette zunächst aufgezogen das du aufgrund von den AGBs die Auffassung vertritst die Linkliste von Don wieder zu aktivieren*.

Der Forenmod sagte im anderen Forum zu Recht zu Dons Abgang: Reisende soll man nicht aufhalten. (Aber nach deinem argumentativen Verständnis kommt bei BD.de noch ein Zusatz dazu: Der Rucksack bleibt aber hier, bzw. darf/muss/kann dupliziert werden. Auch wenn man den Rucksack längst eingemottet hat).

 

Weisst du, ich finde es schade in unserer Gesellschaft das man erst Anwälte bemühen muss um aufzuzeigen was rechtens, rechtlich oder sonstwie möglich ist. Ich halte viel von zwischenmenschlichen Anstand und das rechtliche Dinge in dieser Welt überflüssig sind.

Im übrigen habe ich bisher KEINE weitere Community gefunden die ähnlich geartete AGBs/Nutzungsbedingungen hat wie die für die du aktuell so vehement kämpfst.

 

*BTW:

Dir sollte wohl nach § 42 UrhG klar sein, das die unendliche Auslegung ohne Widerrufsrecht der Nutzungsbedingungen gesetzeswidrig ist, sofern die Auslegung so gemeint ist wie du sie hier des öfteren dargestellt hast. (nicht auf den speziellen Fall bezogen)

In dem Punkt sind die AGBs somit eh nichtig, und in dem Punkt würde jeder Richter höchstwahrscheinlich Recht geben. Dieser Passus muss höchstwahrscheinlich gesetzeskonform ausgestaltet werden.

 

Aber natürlich ist mir auch klar, das jeder Richter im I-Zeitalter anders entscheiden wird, weil es immer noch sehr komplex ist.

 

Markus

 

P.S. Ich habe die AGBs seinerzeit zum Schutze von bd.de verstanden. Das man z.B. als Forenbetreiber bei gewünschter Löschung/langer Inaktivität nicht verpflichtet ist alles von einem zu Löschen. Sondern ausschliesslich auf eigenen Wunsch (Persönlichkeitsrecht).

Danke für deine Aufklärung wie dieser Passus wirklich gemeint ist. Leider, denn es ist eine sehr gute Community, aber nach soetwas ist für MICH Vorsicht geboten.

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Was in den Blog gehört

* Auf jeden Fall muss es sich um selbst verfasste Inhalte handeln, denen man einen Arbeitseinsatz des Autors auch ansieht...

 

Was nicht in den Blog gehört

* Beiträge die überwiegend aus kopierten Inhalten anderer Quellen bestehen

 

Den ganzen Thread findet Ihr hier

Nicht gewünschtes Copy and Paste gilt wohl nur für den bluray-disc.de Blog? Anscheinend schmeisst Robert seine Prinzipien für die AGBs (von denen er am Ende des Tages noch nicht einmal weiß ob sie Rechtens sind) eines Unternehmens gerne über Board?

 

Btw, ich bin froh das ich dort keine Bilder meines Heimkinos, oder Filmreviews veröffentlicht habe! Der Interpretation der AGBs zu Folge wäre ich der Veröffentlichung dieser Bilder oder Reviews bis in alle Ewigkeit ausgeliefert.

 

So, jetzt bitte ich aber darum diesen Thread nicht weiter zu verunreinigen und wieder zum eigentlichen Thema zu kommen. Danke.

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