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ProReturn: Loewe, Philips und Sharp gründen Gesellschaft

15 April 2005

Loewe, Philips und Sharp gründen Gesellschaft zur gemeinsamen Organisation ihrer Rücknahme- und Verwertungspflichten aus dem ElektroGesetz

Die Kooperation soll die Prozesse und Kosten der Rücknahme und Verwertung von Altgeräten der Unterhaltungselektronik und Informations- und Telekommunikationstechnik optimieren.
Mit ProReturn machen sich die drei Partner Loewe, Philips und Sharp nun fit für die Umsetzung Ihrer Pflichten aus dem “Gesetz über die über Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” vom 23.3.2005, kurz ElektroG.

Mit der am ersten April gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts schaffen die Partner die rechtlichen Voraussetzungen zur gemeinsamen Ausschreibung von Transport- und Verwertungsaufträgen sowie zur Wahrnehmung von Gruppeninteressen gegenüber Dritten.
“Zweck des Zusammenschlusses ist es, durch Bündelung der Nachfrage nach Entsorgungsleistungen von Gesellschaftern oder Kooperationspartnern gegenüber Dienstleistern bestmögliche Preise und Bedingungen für die Beteiligten zu erreichen. Die dabei erzielten Konditionen können Gesellschafter oder Kooperationspartner zum Inhalt eigener Verträge mit den Dienstleistern machen. Auf diese Weise trägt ProReturn dazu bei, die Entsorgungskosten für den Verbraucher auf ein Minimum zu beschränken”, erläutert Hans-Joachim Kamp, Sprecher der Geschäftsführung der Philips GmbH in Hamburg.

“Wir stehen zurzeit in Verhandlungen mit Logistik- und Recyclingunternehmen und planen, dass ProReturn bis zum vierten Quartal 2005 alle Vorbereitungen für einen erfolgreichen Start abschließt”, ergänzt Frank Bolten, Geschäftsführer Sharp Electronics Germany/Austria, die Zeitplanung der Partner.

Mit dem nunmehr geschlossenen Gesellschaftervertrag steht ProReturn weiteren Unternehmen offen. Dazu Dr. Rainer Hecker, Vorstandsvorsitzender der Loewe AG: “Wir können weitere Hersteller als Gesellschafter oder Kooperationspartner aufnehmen – sofern sie nach Maßgabe des Kartellamtes keine Fernsehgeräte einbringen – und sind offen für Gespräche um die Rücknahme- und Entsorgungsprozesse sowohl wirtschaftlich als auch umweltbezogen noch effizienter zu gestalten”.

Die Häuser Loewe, Philips und Sharp sind ferner am Aufbau eines kollektiven und damit kostengünstigen Garantiesystems durch die Branche beteiligt, wie nach dem ElektroG erforderlich.
Wirkungsbereich von ProReturn ist zurzeit ausschließlich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine mögliche Ausdehnung auf andere EU-Mitgliedsstaaten ist jedoch möglich und kann durch die Gründungsgesellschafter beschlossen werden, wenn dies ProReturn als sinnvoll erscheint.


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