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Haftstrafe für Tauschbörsennutzung geplant

27 September 2004

Bagatellfälle sollen nicht vom Staatsanwalt verfolgt werden

Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken, beispielsweise beim Herunterladen von Musik oder Kinofilmen aus Internet-Tauschbörsen, erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe, berichtet die Zeitschrift Computerbild in ihrer aktuellen Ausgabe.

Wie die Zeitschrift aus dem Ministerium erfahren haben will, ist ein entsprechendes Gesetz im Bundesjustizministerium in Arbeit. In dem kürzlich veröffentlichten Eckpunktepapier zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle findet sich eine solche Änderung nicht. Darin heißt es lediglich: “Deswegen soll zukünftig gelten: Wenn für den Nutzer der Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.”

Mit der Neufassung wolle man aber nicht “die Schulhöfe kriminalisieren”, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber der Zeitschrift. “Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor”, erklärte die Ministerin. “Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen.”

Was aber ein Bagatellfall ist, soll nicht explizit das Gesetz, sondern im Einzelfall die Gerichte entscheiden.

Neu ist der Sachverhalt indes nicht. Bereits jetzt muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen, wer eine “offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage” kopiert. Mit dem neuen Gesetz, das für 2005 geplant ist, soll diese Formulierung nun klarer gefasst werden, so auch das Eckpunktepapier. Auch weiterhin werden mehrjährige Haftstrafen wohl gewerbsmäßigen Raubkopierern vorbehalten bleiben, nicht den Nutzern von Tauschbörsen.


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