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Bundesweites Garantiesystem für Elektro-Altgeräteentsorgung

29 September 2005

Die Servicegesellschaft des Bundesverband Bitkom startet ein Garantiesystem für Elektro-Altgeräte. Über dieses System können Hersteller und Importeure die nach dem Elektrogesetz erforderlichen Rücknahme- und Entsorgungsgarantien sicherstellen.

Ab 23. November 2005 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nur dann an private Nutzer verkauft werden, wenn die Hersteller und Importeure die Rücknahme und Entsorgung sicherstellen. Für die entsprechenden Kosten müssen sie ab diesem Stichtag jährlich eine insolvenzsichere Garantie nachweisen. Mit dem von der Servicegesellschaft des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) gemeinsam mit der Industrie und der Versicherung Züricher Gruppe entwickelten »Garantiesystem Altgeräte« wird Herstellern und Importeuren eine kostengünstige und unbürokratische Lösung für diese Probleme angeboten.

Laut Anja Olsok, Geschäftsführerin der Servicegesellschaft mbH, stehe dieses System allen Unternehmen – unabhängig von Firmengröße und Branche – zur Verfügung. Besonders kleineren und mittleren Betrieben würden attraktive Konditionen angeboten werden. Damit könne die Kreditlinie geschont werden. Mit Blick auf bereits bestehende Treuhandkonten und Bankbürgschaften betont die Geschäftsführerin, dass bei diesem System »der Liquiditätsabfluss wesentlich geringer als bei individuellen Sicherheiten« sei. Das System, das für die Teilnehmer alle gesetzlichen Pflichten erfülle, übernehme im Garantiefall die gesamte Abwicklung, ohne dass der Hersteller etwa einen gesonderten Treuhänder bestellen müsse.

Unterstützt wird das Garantiesystem von Brother, Cherry, DeTeWe Systems, Deutsche Telekom, Fujitsu Siemens Computers, Ingram Micro Distribution, Kyocera Mita, Motorola, Sony, Toshiba und Vodafone D2. Diese Unternehmen haben ihre Bereitschaft erklärt, in einem Beirat »Garantiesystem Altgeräte« mitzuwirken. Die finanzielle Absicherung werde laut Bitkom durch die Versicherungsgruppe Zürich Deutschland gewährleistet. »Jetzt haben die Unternehmen endlich Planungssicherheit, um ihre gesetzlichen und finanziellen Pflichten bei der Garantiestellung zu erfüllen«, fügt Anja Olsok hinzu.


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