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Veröffentlichung von Code zum DVD-Cracken rechtmäßig

6 November 2001


Die Veröffentlichung des DeCSS-Codes (De-Contents Scramble System), um den auf DVDs verwendeten Kopierschutz zu umgehen, ist rechtmäßig. Diese Entscheidung traf jetzt ein kalifornisches Gericht und kippte damit ein seit geraumer Zeit bestehendes Urteil.

Hintergrund: Die DVD Copy Control Association (DVDCCA) hatte eine Klage gegen einen 15-jähriger Norweger, der den Code programmierte und einen Webmaster, der diesen im Internet zur Verfügung stellte, eingereicht.

Die DVDCCA begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass der Programmierer mit dem Code Handelsgeheimnisse illegal veröffentlicht habe und damit gegen den “Uniform Trade Secrets Act” verstoßen habe.

Seine Entscheidung begründet das Berufungsgericht mit Hinweis auf die amerikanische Verfassung: Demnach würde ein Verbot des Codes einer Verletzung des ersten Verfassungszusatzes, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert, gleichkommen. Der erste Verfassungszusatz ist nach Ansicht des Gerichts grundlegender als etwaige Gesetze zu Handelsgeheimnissen.

Trotz dieses Teilerfolgs für die Beklagten, machte das Berufungsgericht auch deutlich, dass es sich nur um ein vorläufiges Urteil handle. Die vollständige Mitteilung des Berufungsgerichts finden Sie via nachfolgendem Link – Voraussetzung sind sehr gute Englischkenntnisse.

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