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Neues Urteil gegen Napster fällt sanfter aus

7 März 2001


Hat Napster doch noch eine Zukunft? Richterin Marilyn Hall Patel gibt der

Musik-Tauschplattform noch eine Chance.

Obwohl sich die Richterin Marilyn Hall Patel im endlosen Streit zwischen

der Musikindustrie und der kostenlosen Tauschplattform Napster eigenen

Angaben zufolge getäuscht fühlt, fiel der Spruch am Montag (Ortszeit)

deutlich milder aus als das Abschalt-Urteil vom vergangenen Sommer, das

später mit Hilfe einer Einstweiligen Verfügung gestoppt wurde.

Patel redet im aktuellen Urteil nicht mehr davon, dass Napster vom Netz

genommen werden müsse, sondern erlegt dem Tauschdienst lediglich auf,

urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Tauschangebot herauszufiltern.

Besonders angenehm für Napster ist dabei, dass dieser Blockiervorgang nur

auf Anordnung der Plattenlabels geschehen muss. Die Firmen sind

aufgefordert, dem Tauschdienst eine Liste jener Titel zu überreichen, bei

denen sie eine Urheberrechtsverletzung geltend machen. Anschließend hat

Napster drei Tage lang Zeit, die entsprechenden Songs auszufiltern.

Auch bei den unterschiedlichen Schreibweisen eines Tracks, die ein

effektives Blockieren der Datei schwierig machen, entschied Patel im

Sinne von Napster. Die Tauschplattform muss gemeinsam mit der

Plattenindustrie sämtliche naheliegenden ähnlichen Schreibweisen

überprüfen. Rutscht ein Titel aufgrund eines außergewöhnlichen

Rechtschreibfehlers durch das Netz, kann Napster dafür nicht belangt

werden.

Analysten sehen nach dem Urteilsspruch die Chancen von Napster gestärkt,

sich mit Hilfe des Mediengiganten Bertelsmann in einen kostenpflichtigen

Abodienst für Onlinemusik zu verwandeln. Bertelsmann will das endgültige

Konzept für Napster bis zum Sommer umgesetzt haben.


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