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Nach Urteil: Napster abermals vom “Aus” bedroht

15 Februar 2001


Ein Berufungsgericht hat die Musik-Tauschplattform Napster angewiesen,

Mitglieder auszuschließen, die Urheberrechte verletzen.

Das lang erwartete Urteil fiel zwar auf den ersten Blick weniger scharf

aus als erwartet, doch ist der kostenlose Musik-Tauschdienst Napster

wieder einmal akut vom “Aus” bedroht. Das dreiköpfige Richtergremium

konnte sich zwar nicht zu der Anweisung durchringen, Napster sofort

abzuschalten, doch ebnet der Spruch den klagenden Plattenfirmen den Weg

zu Multimillionen-Schadensersatzforderungen für jeden Tag, den Napster

weiter im Netz bleibt.

Zusätzlich verwiesen die Richter den Fall zurück an das vorher zuständige

Bezirksgericht in San Francisco. Wie die dortige Richterin Marilyn Hall

Patel die Sache sieht, ist seit vergangenem Juli bekannt. Seinerzeit

ordnete Patel an, Napster abzuschalten. Nur eine einstweilige Verfügung

hält den Musikdienst seitdem am Laufen.

Die Reaktionen auf das Urteil sind verständlicherweise gemischt. Die

Musikindustrie frohlockt. Der Präsident der Branchenvereinigung RIAA,

Hilary Rosen, sagte, sichtlich schadenfroh, dass die Napster-Betreiber

nun lernen müssten, ihr Geschäft nach altmodischer Art aufzuziehen und

sich erst die notwendigen Rechte zu besorgen. Ein Napster-Sprecher

kündigte an, den Weg durch alle Instanzen und bis vor das Washingtoner

Capitol, den Sitz der US-Abgeordneten, zu gehen. Außerdem ruft Napster

seine schätzungsweise 51 Millionen Mitglieder auf, durch Briefe an ihre

Kongressmitglieder Druck zu machen. Bertelsmann, Mit-Eigner von Napster,

versprach, den Umbau von Napster in einen kostenpflichtigen Abo-Dienst

voranzutreiben. Noch am Abend verkündete der Napster-Anwalt, dass man in

die Berufung gehen wolle.


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