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100 Tage Elektroschrott-Gesetz mit positiver Bilanz

7 Juli 2006

Industrie bezeichnet Bewährungsprobe als bestanden

Die Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) ist nun 100 Tage alt – Zeit für die Industrie, eine erste Bilanz zu ziehen. Diese fällt grundweg postitiv aus, wie aus dem ZVEI-/Bitkom-Vorstandskreis verlautet.

“Der Anlauf der Entsorgung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten ist gelungen. Hersteller, Kommunen, Entsorger und das Elektro-Altgeräte-Register EAR haben den 100-Tage-Test bestanden”, so Hans-Joachim Kamp vom ZVEI-/BITKOM-Vorstandskreis.

Die von den Herstellern beauftragten Entsorger haben bundesweit rund 1.500 Übergabestellen der Kommunen mit Sammelbehältern ausgestattet. In den ersten 100 Tagen sollen rund 24.000 Container bei den Kommunen abgeholt worden sein – 375 Container je Arbeitstag.

Das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte jährlich. Dazu gehören beispielsweise Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys. Verbraucher müssen ihre Geräte bei den Kommunen in die getrennte Erfassung geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen.

Für die Hersteller fallen Kosten in Höhe von 8,- Euro für eine Waschmaschine, 15,- Euro für einen Kühlschrank oder rund 10,- Euro für einen Fernseher an.


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